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BESCHLOSSEN

Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes tritt ab Oktober in Kraft

FOTO: Wikimedia Commons

Neben vielen anderen gefallenen Beschlüssen, soll ab 1. Oktober 2017 auch eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Kraft treten. Davon betroffen sind insbesondere Studierende aus Drittstaaten.

Für ausländische Studenten und Universitätsabsolventen sind Erleichterungen vorgesehen. Studierende aus Drittstaaten, wie Bosnien-Herzegowina, Serbien und der Türkei dürfen neuerdings als Bachelor-Studenten 20 Stunden und als Master-Studenten weiterhin 20 Stunden arbeiten. Sie haben zudem künftig ein Jahr – statt bisher sechs Monate – Zeit, um nach Studienabschluss einen qualifizierten Job in Österreich zu finden, ohne den Aufenthaltstitel zu verlieren.

Abgesehen davon erhalten Start-up-Gründer Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Die Gültigkeitsdauer dieser wird von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.

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Mit dem neuen Gesetzesentwurf steht künftig auch Absolventen eines Bachelor- oder Doktoratstudiums die Rot-Weiß-Rot-Karte offen. Außerdem werden weitere Hürden Arbeitsmarktzugang für Akademiker gesenkt.

 

Ausländische Führungskräfte, Spezialisten und Trainees, die von einem österreichischen Unternehmen vorübergehend eingesetzt werden, erhalten zwei neue Aufenthaltstitel: „ICT“ und „mobile ICT“, die die bisherige Aufenthaltsbewilligung für Rotationsarbeitskräfte ersetzen und den Betroffenen und ihren Angehörigen volle Mobilität innerhalb der EU garantieren. Auch können jene mit einem ICT-Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes visumfrei nach Österreich einreisen.

Für Saisoniers gilt hingegen: Selbst jene, die bisher visumfrei einreisen konnten, benötigen neuerdings je nach Aufenthaltsdauer ein Visum C oder D. Das betrifft insbesondere Staatsangehörige aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Mazedonien. Dafür entfällt die bisher zwingende Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Abgesehen davon können Saisoniers ihr Visum im Inland verlängern.