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ÖSTERREICH

„Beschäftigungsbonus“: Jobförderung nur für Heimische

Kanzler Christian Kern
(FOTO: BKA/Andy Wenzel)

Der österreichische Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) will den sogenannten „Beschäftigungsbonus“ nur auf beim AMS gemeldete Arbeitslose eingrenzen.

Diese Maßnahme soll eine Arbeitsmigration aus anderen EU-Ländern, insbesondere Osteuropa, unterbinden. „Wenn wir das Geld österreichischer Steuerzahler in die Hand nehmen, dann müssen auch die österreichischen Arbeiter und Angestellten davon profitieren“, so Kern im Interview für die „Kronen Zeitung“.

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Das bedeutet in weiterer Folge, dass der „Beschäftigungsbonus“ kein neuer Anreiz für Arbeitssuchende aus dem Ausland sein soll, welche den Druck auf dem Arbeitsmarkt noch weiter erhöhen würden. Der Bonus gilt daher nur für Österreicher und bereits hier ansässige Staatsbürger anderer Länder.

Nur via AMS
Die Förderung bekommen nur jene neu geschaffenen Jobs, welche Arbeitssuchende besetzen, die beim AMS als arbeitslos gemeldet sind. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Person bereits legal in Österreich gearbeitet, oder die Ausbildung hier abgeschlossen hat.

Der „Beschäftigungsbonus“ ist Teil des ab 1. Juli gültigen Koalitionsabkommens und sieht vor, dass Unternehmen, welche zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, 50 Prozent der Lohnnebenkosten in den nächsten drei Jahren erstattet bekommen.