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GESUNDHEIT

Fieber bis Husten: Wann Kinder eine Auszeit brauchen

Eltern haben Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Für Kinder bis zu 12 Jahre, steht eine zweite zu. (Foto: iStock)

Ob Ausschlag, Fieber oder Husten – mit dem Herbst kommen die Krankheiten. Vor allem Kinder mit ihrem noch nicht ausgereiften Immunsystem sind für Infekte anfällig. Muss das Kind zu Arzt oder braucht es nur eine Auszeit?

Gegen Erkältung, Fieber oder Übelkeit hat jeder sein eigenes Hausmittel. Eltern wissen sich zu helfen, um nicht wegen jedem Wehwehchen den Kinderarzt aufsuchen zu müssen. Wann Hausmittel ausreichen und wann doch etwas Ernstes hinter den Beschwerden des Kindes steckt – das rät die Uniqua Medizinerin Denise Pajank:

Grünes Licht bei Schnupfen

Bei einem klaren Nasensekret und einem unbeeinträchtigten Allgemeinzustand kann das Kind beruhigt den Kindergarten oder die Schule besuchen. Treten keine weiteren Symptome wie Fieber oder Schmerzen auf, das Befinden des Kindes ist jedoch beeinträchtigt, so reicht auch ein Tag zur Erholung aus. Bei Magen-Darminfekten sollte das Kind ebenso zu Hause bleiben.

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Eltern sprechen den ganzen Tag über mit ihren Kindern, ohne zu beachten, dass manche Sätze eine besonders positive Wirkung auf sie haben. Der amerikanische Erziehungsexperte Jim Taylor erklärt in seinem Buch “Your Children are Listening” um welche Sätze es sich dabei handelt.

 

Ernstzunehmende Alarmsignale

Symptome die auf eine bakterielle Erkrankung deuten, sollten ernst genommen werden. Denn starker Husten, erschwertes Atmen oder erhöhte Temperatur sind behandlungsdürftige Infekte. Bei Kleinkindern sollte man umso wachsamer sein, da sie sich nicht artikulieren können. Wenn das Kind Essen verweigert oder sich öfter ans Ohr greift, kann bereits etwas Erahnt werden. „Eltern kennen ihre Kinder am besten. Wenn Eltern merken, dass es ihrem Kind nicht gut geht, dass es anders ist als sonst, sollten sie immer einen Arzt aufsuchen,“ so die Medizinerin, Denise Pajank. Wird das Kind von Heiserkeit geplagt, muss es viel trinken. Tritt auch Fieber ein, ist ein Arztbesuch erforderlich. Dahinter könnte sich eine Hals-oder Mandelentzündung verbergen.

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Dies ist eine der Bestimmungen, welche mit dem neuen Religionsleitfaden der Stadt Wien, mit Namen „Ethik im Kindergarten“, fixiert wurden.

 

Auch beim Hautausschlägen ist vorerst Beobachtung der Eltern angesagt. Außer das Kind kommt mit gefährlichen Stoffen in Berührung, dann muss sofort reagiert werden. Treten Halsschmerzen in Kombination mit Ausschlag auf, kann es sich um Scharlach handeln und sollte ärztlich untersucht werden.

Pflegefreistellung der Eltern

Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf „Krankenpflegefreistellung“, unabhängig ob man in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht. Für nichtleibliche Kinder kann man als Ehepartner, eingetragener Partner oder Lebensgefährte nur dann Krankenpflegefreistellung nehmen, wenn mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht. Ist die im Urlaubsgesetz geregelte Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr aufgebraucht, steht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr eine zweite zu. Voraussetzung: Es muss sich um eine neuerliche Erkrankung handeln.