Start Politik
INTEGRATIONSSAMMELGESETZ

„Für Österreich“ – Burkaverbot und mehr Deutschkurse

Sammelintegrationsgesetz
(FOTO: zVg./iStock Photo)

Wie im Regierungsprogramm der ÖVP-SPÖ geplant, wurde gestern das neue Integrationssammelgesetz in Begutachtung geschickt.

Das neue Integrationsgesetz und die gesetzliche Regelung des Integrationsjahres umfassen eine ganze Reihe von Initiativen und stellt die erste Maßnahme aus dem Regierungsprogramm „Für Österreich“ dar. Das Integrationsgesetz wurde von ÖVP-Minister Sebastian Kurz initiiert, während sich SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar für das Integrationsjahr eingesetzt hat.

Deutsch- und Wertekurspflicht
Der sogenannte Integrationsvertrag sieht, ein Teil des neuen Gesetzes, macht in Zukunft Deutsch- und Wertekurse, sowie die Annahme von Arbeit verpflichtend. Sollte man sich nicht daran halten, so kann es zu einer Streichung der Mindestsicherung kommen.

LESEN SIE AUCH: Kopftuch „gefällt gar nicht“ – Kreuz im Klassenzimmer soll bleiben

Die Diskussionen rund um die muslimische Kopfbedeckung bzw. religiöse generell Symbole reißen nicht ab. Nun gibt es Neuigkeiten aus dem Ministerien und dem Wiener Bildungsstadtrat.

Ebenso wird es ein Integrationsjahr für anerkannte Flüchtlinge und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit geben, wobei hier auch die Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache, dem Besuch eines Wertekurses und gemeinnütziger Arbeit besteht. Dies wird nicht zusätzlich entlohnt, sondern ist laut Gesetzesvorschlag durch die Mindestsicherung abgedeckt.

Der Gesetzesvorschlag sieht zudem für Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten in Zukunft höhere Qualitätsstandards bei der Integrationsprüfung sowie strengere Kontrollen hinsichtlich des Deutsch-Lernens vor. Gleichzeitig gibt es verschärfte Strafbestimmungen.

Vollverschleierungsgesetz & Neutralitätsgebot
Zu einem der zentralen Inhalten zählen die Unterbindung der Bildung von Gegengesellschaften. Darunter fällt auch das neue Vollverschleierungsgesetz, welches ein Verbot von Burka und Niqab im öffentlichen Raum vorsieht. Sollte man sich nicht daran halten, so droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 150 Euro.

Die zuständigen Ministerien werden außerdem in Zukunft das sogenannte „Neutralitätsgebot“ regeln, was besagt, dass Polizisten, Richter, Staatsanwälte etc. keine besonders sichtbare religiöse Symbole tragen dürfen.