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B&H-SERBIEN

Genozid-Urteil gegen Serbien: Bosnien legt Revision ein

Bakir Izetbegovic - Revision
(FOTO: zVg.)

Bei der Beratungssitzung wurde für eine Revision gegen das Urteil des Internationalen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 gestimmt.

Wie das bosniakische Mitglied des Staatspräsidiums Bosnien-Herzegowinas, Bakir Izetbegović verlautbarte, war die Abstimmung bei der Sitzung einstimmig für einen Antrag auf Revision. Dieser soll den zuständigen Institutionen nächste Woche überreicht werden.

Wie regionale Medien berichten, seien über die Jahre neue Beweise aufgetaucht, wovon der Hauptbeweis während des Gerichtsprozesses in Den Haag gegen Ratko Mladić ans Tageslicht gekommen sei.

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Der bosniakische Leader Bakir Izetbegović kündigte kürzlich an, die Möglichkeiten einer Revision des Falles B&H gegen Serbien aus dem Jahr 2007 zu überprüfen.

Die Revision kann von Sakib Softić, Agent Bosnien-Herzegowinas eingereicht werden, welche die vollste Unterstützung Izetbegovićs genießt.

Das bosniakische Mitglied des Staatspräsidiums erwartet nach dieser Entscheidung eine Krise zwischen den Bosniaken und Serben sowohl in Bosnien-Herzegowina als auch in Serbien, „welche allerdings keine bedrohliche sei“.

„Schwere Krisen, Blockaden, Aufruhren und ähnliches entstehen, wenn man dem Staat, einem Volk oder einer Gruppe an Menschen versucht, ein vitales Recht zu nehmen. Dieser Antrag auf Revision gefährdet niemandes Rechte“, so Izetbegović, welcher hinzufügte, dass es vielmehr um die Aufklärung und Wahrheitsfindung handle, welche von anderen verwehrt werde.

Er betonte, dass Bosniaken, Serben und Kroaten seit Jahrhunderten gemeinsam in Bosnien-Herzegowina leben und dies auch weiterhin werden. Jedoch sei ein Aufbau einer Zukunft nur auf Basis der Wahrheit möglich.

Diese Entscheidung stieß bei den anderen Mitgliedern des Staatspräsidiums, zahlreichen bosnisch-herzegowinischen Politiker und politischen Obrigkeiten der gesamten Balkanregion auf große Kritik.

Für Mittwoch wurde auch eine außerordentliche Sitzung des Präsidiums seitens des serbischen Vertreters Mladen Ivanić einberufen. Izetbegović kündigte bereits an, dieser nicht beiwohnen zu wollen.

„Die Chancen, dass eine Revision vor Gericht durchgeht, halte ich für gering.“
Bereits letzte Woche interviewte KOSMO den Wiener Universitätsprofessor und Politologen Vedran Džihić zu diesem Thema. Dieser ist der Meinung, dass das Vorhaben Izetbegovićs sehr genau geplant und durchdacht ist und von anderen wichtigeren Themen an der politischen Tagesordnung ablenken soll:

„In einer Zeit, in welcher sich auf keiner Ebene in Bosnien-Herzegowina etwas bewegt, schien es Izetbegović ein opportuner Zeitpunkt zu sein, um die Geschichte abermals in den Vordergrund zu rücken“, erklärte der Politologe und fügte hinzu: „Die Chancen, dass eine Revision vor Gericht durchgeht, halte ich für gering. Es gab bereits eine rechtliche Schlussfolgerung und neue Beweise sind auch nicht aufgetreten.“

Ebenso kritisch sieht Džihić den Alleingang von Izetbegović, da dies mit dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Krise innerhalb des Staatspräsidiums mit sich bringen würde.

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Urteil von 2007
Vor zehn Jahren Entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Fall Bosnien-Herzegowina gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, dass es nicht genügend Beweise dafür gebe, dass es einen Genozid am gesamten Territorium Bosnien-Herzegowinas gab.

Die Vorwürfe für Völkermord wurden damals nur im Falle von Srebrenica gerichtlich bestätigt. Bosnien-Herzegowina klagte die Bundesrepublik Jugoslawien auch an, den Genozid aktiv geplant und durchgeführt zu haben.

Dies wurde seitens des Gerichts für nichtig erklärt und entschied, dass die weiteren Verbrechen, welche seitens des serbischen Militärs zwischen 1992 und 1995 begangen wurden, offiziell kein Genozid sondern Kriegsverbrechen sind.

Allerdings gab der IGH der Republik Serbien eine indirekte Verantwortung für die Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina. Die damalige Bundesrepublik Jugoslawien bzw. die Republik Serbien habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, die Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina zu unterbinden.