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Gesetzesänderung: 1.000 Euro Strafe für Kampfhund ohne Schein

Pitbull
(FOTO: iStock Photo)

In Wien soll es bald zu Änderungen im Tierhaltegesetz kommen. Der Entwurf dafür liegt bereits vor.

Ziel ist es, härter gegen Kampfhundebesitzer ohne entsprechenden Führerschein vorzugehen und Mindeststrafen einzuführen. Die geplanten Änderungen sehen im Detail wie folgt aus:

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Auf Wunsch der Fahrgäste wird der Betrieb der Straßenbahnlinie 58 eingestellt. Stattdessen fährt ab Schulbeginn die 60er Straßenbahnlinie bis zum Westbahnhof und der 10er übernimmt zudem alle Stationen bis zur bisherigen 58er-Endstelle.

– Wer Besitzer eines gelisteten Kampfhundes ist und keinen entsprechenden Hundeführerschein besitzt, muss in Zukunft mindestens 1.000 Euro Strafe zahlen.

– Ein scharfes Abrichten oder Ignorieren des Tierhalteverbots wird auch mit mindestens 1.000 Euro Geldstrafe geahndet.

– Sollten trotz mehrfacher Verwarnung der Hund dem Besitzer abgenommen werden, so wird das Tier automatisch zur Weitervermittlung freigegeben. Der frühere Besitzer verliert alle Rechte am Tier automatisch.

– Leinen- und Maulkorbpflicht: Auf Hundeschauen müssen zusehende Hunde Maulkörbe tragen, vorführende hingegen nicht.

Bis zum 2. Juni liegt der Gesetzesentwurf in den Magistratischen Bezirksämtern zur Einsicht auf. Ebenso kann man online eine Stellungnahme an die MA 58 abgeben: https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm