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LEITFADEN

Kindergärten müssen Glaubensrichtung verpflichtend deklarieren

Kindergartenleitfaden Religion Stadt Wien
(FOTO: iStockPhoto)

Dies ist eine der Bestimmungen, welche mit dem neuen Religionsleitfaden der Stadt Wien, mit Namen „Ethik im Kindergarten“, fixiert wurden.

Die Debatten rund um Islam-Kindergärten beschäftigt die Öffentlichkeit bereits seit mehreren Monaten. Immer wieder kam die Stadt Wien in ein Kreuzfeuer der Kritik – zuletzt auch für die Tatsache, dass Privatkindergärten ihre Glaubensrichtung nicht verpflichtend bekannt geben müssen.

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Der Streit um die Studie des Islamwissenschaftlers geht in die nächste Runde. Nun möchte die Stadt Wien gegen Ednan Aslan vor Gericht ziehen.

Genau dies wird sich in näherer Zukunft ändern: Alle Neugenehmigungen für private Kindergärten verlangen, dass die Betreiber, welche sich dazu entscheiden, eine bestimmte Glaubensrichtung zu lehren, diese auch klar angeben müssen. Alle bestehenden Kindergärten müssen diese Informationen nachträglich bekanntgeben.

„Orientiert sich der Bildungsalltag einer elementarpädagogischen Einrichtung an einer spezifischen Glaubensrichtung, so ist Eltern bzw. Obsorgeberechtigten gegenüber klar zu deklarieren, wie religiöse Erziehung stattfindet“, so der Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky in einer Aussendung.

Vergangenen Monat wurde dieser neue Religionsleitfaden für Kindergärten „Ethik im Kindergarten“ im Wiener Rathaus erarbeitet. Gleichzeitig soll es in Kürze zu einer Novelle des Kindergartengesetzes kommen, welches alsbald in Begutachtung geht und ab 2018 in Kraft treten soll.

Bewilligungsverschärfung
Bereits im Sommer wurden einige der geplanten Inhalte der Änderungen im Kindergartengesetz bekanntgegeben. Damals war jedoch noch keine Rede davon, dass die Angabe der Glaubensrichtung vom Soll- zum Muss-Kriterium wird.

Ebenso wurde bereits angekündigt, dass die Stadt in Zukunft die wirtschaftliche Kompetenzen der Fördersteller genauer überprüfen wird. Auch eine stärkere Kooperation mit dem Verfassungsschutz ist geplant, um über eingestellte oder abgeschlossene Verfahren rund um Sexual-, Drogen- oder Gewaltdelikte Informationen zu bekommen.

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Gegen Indoktrinierung von religiösen Ideologien
„Ethik im Kindergarten“ stellt eine Ergänzung zum Bildungsplan dar. Darin wurde vor allem präzise festgehalten, wie religiöse Inhalte adäquat zu vermitteln seien.

So ist, zum Beispiel, darin zu lesen, dass „eine ideologische Indoktrinierung der Kinder oder andere Zwangsausübungen eindeutig abgelehnt werde“. Ebenso sei der Bildungsinhalt „grundsätzlich nicht an eine spezifische Glaubensrichtung gebunden“ und keine „ausschließliche einzige Weltanschauung“ soll anhand einer bestimmten Religion vermittelt werden.

Zudem müssen alle Kindergärten diese vier Grundsätze in ihre Konzepte verpflichtend integrieren: den demokratischen Rechtsstaat, die Gleichstellung von nicht religiösen und religiösen Menschen bzw. Menschen unterschiedlicher Glaubenszugehörigkeit, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die „Offenheit und Dialogbereitschaft gegenüber der Pluralität der Gesellschaft“.