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Kroaten erhalten österreichische Staatsbürgerschaft schneller

Kroaten erhalten österreichsiche Staatsbürgerschaft schneller
(FOTO: Wikimedia Commons/Government of Croatia, Government of Austria)

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedenste Arten erlangt werden. Neben dem Erwerb durch Abstammung, kann man sie auch bei den zuständigen Behörden beantragen. Um einen Antrag stellen zu können, müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Insofern dies der Fall ist, unterscheiden sich die weiteren Voraussetzungen dadurch, ob ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft besteht oder nicht. Insofern zweiteres der Fall ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag ohne Rechtsanspruch im Ermessen der Behörden.

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Mag. Horst Gruber, Leiter Abteilung für Rechtsangelegenheiten des AMS-Wien, fasste für KOSMO alle wichtigen Informationen in einer Kolumne zusammen.

Zusicherung auf Staatsbürgerschaft
Wenn der Prozess der Antragsstellung durch ist und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt wurden, so wird vonseiten Österreich zunächst eine Zusicherung ausgestellt. Diese erhalten Personen, die nicht staatenlos sind oder die durch den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht automatisch verlieren.

Durch die Zusicherung der österreichischen Staatsbürgerschaft erhält man einen Rechtsanspruch auf die spätere Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit der Zusicherung wird den Fremden vor allem auch das Ausscheiden aus ihrem bisherigen Staatsverband erleichtert.

Mit der Zusicherung wird dann bei den zuständigen Behörden des Herkunftslands ein Nachweis über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband angesucht. Scheidet eine Partei innerhalb der Zweijahresfrist nicht aus ihrem früheren Staatsverband aus, verliert der Zusicherungsbescheid seine Wirksamkeit.

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Erleichterung für EU-Bürger
Während Drittstaatsangehörige erst mit der Erbringung des Nachweises über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen können, so verläuft der Prozess für EU-Bürger und einige andere Staaten verkürzt.

Da das EU-Gesetz es nicht erlaubt, dass ein Staatsbürger eines der Mitgliedsstaaten in irgendeiner Weise staatenlos wird – wie dies, zwischen Ausscheiden und Verleihung kurzfristig bei Drittstaatsangehörigen der Fall ist – kann EU-Bürgern schon mit dem Ansuchen auf Verzicht der bisherigen Staatsbürgerschaft die österreichische verliehen werden.

Dies bedeutet für, zum Beispiel, kroatische Staatsbürger, dass diese mit der Zusicherung bei den zuständigen Behörden der Republik Kroatien das Ausscheiden beatragen und mit einer Bestätigung über dieses Ansuchen für Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einreichen können.

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Im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) befragte der Meinungsforscher von GfK Austria, Rudolf Bretschneider, 1.000 Österreicher ab dem 16. Lebensjahr.

Zeitweise Doppelstaatsbürger
Sobald man die neue Staatsbürgerschaft erhalten und der Prozess des Ausscheidens im alten Staatsverband noch nicht erledigt ist, verfügt man über einen gewissen Zeitraum über zwei Staatsbürgerschaften.

Da Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich vom Gesetz her vermieden werden sollen, müssen die betroffenen Personen innerhalb einer gesetzlichen Frist einen Nachweis über das Ausscheiden erbringen. Insofern dies nicht möglich ist, ist man dazu verpflichtet zu beweisen, dass die dafür erforderlichen Handlungen nicht möglich oder zumutbar waren.

Weitere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft findet ihr auf: http://www.staatsbuergerschaft.gv.at/