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Neues Gesetz für im Ausland erworbene Qualifikationen

FOTO: iStockphoto/Drago Palavra

In den letzten Jahren sind verstärkte Bemühungen um eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Migranten und Migrantinnen gemacht worden. Mit der Erlassung vom AuBG wurde ein großer Schritt zur Förderung der qualifikationsadäquaten Beschäftigung von Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen geschaffen.

Dennoch lieferte die aktuelle Studie zur Arbeitsmarktsituation von MigrantInnen wieder einmal ernüchternde Ergebnisse: vergleichsweise unterdurchschnittliche Erwerbstätigenquote, überdurchschnittliche Arbeitslosenquote, niedrigere Entlohnung, öfters unter dem eigentlichen Ausbildungsniveau eingesetzt – das sind nur einige der Benachteiligungen mit denen MigrantInnen am Arbeitsmarkt kämpfen müssen. Die Gründe sind vielfältig, aber die Komplexität der Anerkennungsprozesse und ihre ausladende Natur sind die gravierendsten.

Das neue Gesetz bringt einige bedeutende Neuigkeiten. Auch wenn bisher vor allem im tertiären Bereich eine Bewertung von im Ausland abgeschlossener Ausbildung möglich war, wird der Anspruch darauf nun gesetzlich verankert. Die Bewertung (gutachterliche Feststellung) sollte vor allem für das AMS und potentielle ArbeitgeberInnen die Information über die Art des Abschlusses geben, damit möglichst eine qualifikationsadäquate Beschäftigung gefördert wird. Ebenso per Gesetz wurden bestehende Strukturen für die Schaffung von flächendeckendem Beratungsangebot gesichert – die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) bieten nach wie vor umfassende, mehrsprachige persönliche Information und Beratung über und während des Anerkennungs- und Bewertungsverfahren.

Auch wenn bisherige Anerkennungsregelungen unverändert bleiben, das Gesetz schafft eine neue Gesprächsbasis und stellt ein wichtiges Zeichen für die Bekennung Österreichs als ein Einwanderungsland. Nun müsste das Gesetz gelebt werden. Dafür braucht es weitere Maßnahmen die im Ausland erworbene Qualifikationen für den lokalen Arbeitsmarkt „attraktiver“ zu machen, Initiativen für die bisher zurückhaltende Wirtschafts- bzw. ArbeitgeberInnenseite, sowie weitere Änderungen zu Gunsten von Drittstaatsangehörigen in Bezug auf Anerkennung.

Milica Tomić
Koordination der Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST)

Weitere Infos gibt es unter www.migrant.at oder unter anlaufstelle-anerkennung.at.