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VORSICHT

Österreicher wegen Urlaubssouvenir in Kroatien verhaftet

Diese Mitbringsel könnten einen Österreicher viel kosten. (Foto: Screenshot/PU Istarska)

Vor der Reise sollte man sich unbedingt informieren, welche Mitbringsel nicht nach Hause mitgebracht werden dürfen. In Kroatien droht nun einem 45-Jährigen Mann, mit österreichischem Reisepass, eine hohe Strafe. 

Beim Grenzübergang Plavonija, zwischen Slowenien und Kroatien, wurde ein Auto mit österreichischen Kennzeichen von der istrischen Polizei angehalten. Im Fahrzeug wurden neun Edle Steckmuschel (Pinna nobilis) gefunden. Aufgrund der Überfischung und Wasserverschmutzung ist die früher häufig vorkommende Muschel selten geworden. In der gesamten Europäischen Union ist sie daher unter Schutz gestellt. In Kroatien ist die Ausfuhr der Steckmuschel streng verboten. Der Österreicher habe die Muscheln in der Nähe von Umag gefangen und wollte sie als Souvenir mit nach Hause nehmen. Nun drohen dem Mann eine Strafanzeige und eine hohe Geldstrafe, wie kroatische Medien berichten.

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Der ÖAMTC warnt vor der Einfuhr gefährdeter Tier-und Pflanzenarten. Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern und Muscheln gelten als beliebte Urlaubssouvenirs, die jedoch für Schwierigkeiten sorgen können. Viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Der Handel mit ihnen vergrößert ihre Gefährdung. Daher regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen „CITES“ den nachhaltigen Handel von rund 30.000 Pflanzen und 5.600 Tieren. Wer entsprechende Souvenirs in die EU einführen möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Umweltministeriums (BMLFUW). Wer ohne Genehmigung das Souvenir mitbringt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich.

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