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Rechte und Pflichten: Was man beim Grillen in Wien beachten muss

Grillen
(FOTO: iStock Photo)

Der Sommer steht vor Tür! Das heißt, dass sieben Monate für alle möglichen Aktivitäten in der Natur vor uns liegen. Die beliebteste darunter ist mit Sicherheit das Grillen. Allerdings sollten Sie sich gut über die „Spielregeln“ informieren, bevor Sie Ihr Fleisch und die Picknickdecke zusammenpacken.

Grillen ist in Wien nur in den dafür vorgesehenen Grillzonen und auf den Grillplätzen erlaubt. Die Grillplätze sind, außer auf der Donauinsel, meistens gebührenfrei. Alle Plätze sind mit Toiletten und Trinkwasser ausgestattet und müssen nicht im Voraus reserviert werden.

Eine Ausnahme bildet auch hier die Donauinsel, wo die Grillplätze über ein Formular bei der MA 45 reserviert werden müssen. Wissenswert ist, dass nur volljährige Personen eine Reservierung vornehmen können. Der Preis der Reservierung beträgt 10 Euro und ist elektronisch zu bezahlen.

Bitte beachten Sie beim Grillen die geltenden Corona-Abstandsregeln der Bundesregierung.

Im Falle, dass Sie Ihre Reservierung stornieren wollen, sollten Sie dies spätestens 10 Tage vor dem Reservierungsdatum tun, um Ihr Geld zurückzuerhalten. Wie auf der Donauinsel ist es auch an anderen Orten verboten, außerhalb der gekennzeichneten Plätze zu grillen und Feuer auf dem Erdboden zu entzünden.

Sollten Sie sich zum Grillen in den Zonen entscheiden, wo keine Betongrills zur Verfügung stehen, müssen Sie Ihren eigenen Grill mitbringen. Es wird empfohlen, zum Grillen ausschließlich Kohle zu verwenden, und die Stadt Wien kann Ihnen bei Bedarf auch Holzkohle zur Verfügung stellen.

Die Grillplätze auf der Donauinsel sind ganzjährig geöffnet und benutzbar, an den übrigen Orten dauert die Saison vom 28.4. bis zum 15.10. Diese Daten können abhängig von der Witterungslage variieren. Sollten Sie Haustiere zum Grillen mitnehmen, besteht Beißkorb- und Leinenpflicht. Weitere Informationen über Grillplätze, ihre Nutzung und Reservierungen finden Sie unter: www.wien.gv.at.

Grillen im Privatbereich
Grillen ist in Wien an öffentlichen Orten außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen nicht erlaubt. Aber darf man auf persönlichen Flächen wie Balkons, Dächern oder auch in Wohnungen grillen?

Vollkommen legal genießen Sie Ihre Grillerei im eigenen Hof oder Garten, sofern Sie dazu eine angemessene Ausstattung und Kohle verwenden. Unabhängig davon ist es nicht erlaubt, biologische Abfälle zu verbrennen oder Feuer direkt auf dem Erdboden zu entzünden. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sind die Grillrechte im Vertrag selbst definiert, in dem meistens steht, dass alle Arten offenen Feuers in geschlossenen Räumen verboten sind, und damit natürlich auch das Grillen.

Aber es steht Ihnen frei, Ihren Grill auf die Terrasse zu stellen und dort Ihre Spezialitäten zuzubereiten. Ein Problem ist es allerdings, wenn der Rauch des Grills die übrigen Bewohner des Gebäudes stört. Daher ist es nicht empfehlenswert zu grillen, wenn Sie im ersten Stock eines Mehrparteienhauses wohnen.

In diesem Fall ist die sicherste Variante das Grillen auf dem Dach des Gebäudes. Man darf jedoch nicht vergessen, dass in Gebäuden mit Eigentumswohnungen die Eigentümermehrheit die Entscheidungen über die Voraussetzungen zum Grillen trifft. Daher ist es wünschenswert, dass Sie sich, bevor Sie den Grill anheizen, informieren, welche Regeln dafür festgelegt wurden. Weitere Informationen: www.das.at.