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AB 15.6.

Roaming in der EU: Die neuen Regelungen verständlich erklärt!

Roaming - Neue Regelungen ab Juni
(FOTO: iStock Photos)

Am 15. Juni 2017 treten die neuen EU-Roaming-Regelungen in Kraft. Da diesbezüglich immer wieder Verwirrung herrscht, haben wir für euch eine Liste zusammengestellt, welche die Änderungen und Neuerungen vereinfacht und verkürzt zusammenfasst.

Die neuen Regelungen gelten in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Lichtenstein und Norwegen, sobald die Regelungen in diesen drei Ländern rechtlich umgesetzt wurden.

Achtung ist geboten, wenn man seinen Urlaub in der Schweiz verbringt, da dort die neuen EU-Regelungen nicht gelten. Gleiches gilt für Kreuzfahrtschiffe und Flugzeuge, dort muss man ebenso mit Zusatzkosten rechnen.

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Die Eu-Staaten haben sich auf die endgültige Abschaffung der Roaminggebühren ab 15. Juni 2017 geeinigt. Künftig würden damit Gebühren für Touristen im EU-Ausland wegfallen.

 

 

Kein Roamingentgelt innerhalb der EU ab 15. Juni?

Dies kann man prinzipiell mit ja beantworten, jedoch gibt es hier auch Einschränkungen. Kurz gesagt bedeutet das folgendes: Wenn man einen Tarif hat, in dem Minuten, SMS und MB enthalten sind, dann werden diese – genau wie im Inland – auch bei Nutzung im EU-Ausland abgezogen. Bei einem Tarif ohne inkludierte Minuten, SMS und MB wird derselbe Preis verrechnet, wie wenn man das Handy im Inland nutzt (maximal der Preis in ein anderes österreichisches Netz).
Auf jeden Fall muss der Anbieter seine Kunden informieren, bevor er zusätzliche Kosten für das Roaming verrechnet.

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