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REGIERUNGSBILDUNG

Schwarz-Blau: Das sind die Beschlüsse der neuen Regierung

Sebastian Kurz und Heinz Christian Strache scheinen sich auf die wichtigsten Punkte der neuen Regierung geeinigt zu haben.(FOTOS: BMEIA-flickr/Dragan Tatić; KOSMO/Drago Palavra)

Am Montag wird die neue Regierung voraussichtlich angelobt. Hier der Überblick über die wichtigsten Beschlüsse der Koalitionsverhandler ÖVP und FPÖ.

Die Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ scheinen sich in der Endphase zu befinden. Am Donnerstag wurde der Bundespräsident Alexander Van der Bellen von ÖVP-Chef Sebastian Kurz über den aktuellen Stand der Regierungsgespräche informiert.

-Steuer- und Abgabenquote: Im Wahlkampf waren Steuern und Abgaben wichtige Themen. ÖVP und FPÖ planen innerhalb der nächsten fünf Jahren die Steuer- und Abgabenquote von derzeit rund 43 Prozent auf 40 Prozent zu senken, wie „meinbezirk.at“ berichtet.

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Laut der Kleinen Zeitung soll eine angebliche Liste mit Namen für verschiedene Ministerien bereits fest stehen. Strache könnte der künftige Vizekanzler und Verteidigungsminister werden.

 

-Rauchverbot: Für Mai 2018 war ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie geplant. Laut derzeitigem Stand bleibt die bisherige Regelung mehr oder weniger gleich.

Studiengebühren: ÖVP und FPÖ wollen laut mehreren Medienberichten wieder allgemeine Studiengebühren einführen. Ab dem dritten Semester, also nach der Studieneingangs- und Orientierungsphase, soll man Gebühren zahlen. Wie hoch die Studiengebühren sein werden, ist noch nicht bekannt. Geplant ist ein Steuerbonus für Akademiker, um diese im Land zu halten.

-Neues ORF-Gesetz: Einem Standard-Bericht zufolge sollen die GIS-Gebühren künftig nicht mehr allein am Rundfunkempfang hängen. Statt eines Geschäftsführers soll der ORF mehrere Vorstände bekommen. Für Mitte 2018 haben sich ÖVP und FPÖ eine Novelle vorgenommen.

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Nach Verhandlungen haben sich ÖVP und FPÖ auf einen Zwölf-Stunden-Tag, mit bis zu 60 Stunden in der Woche, geeinigt.

 

-Kürzung der Mindestsicherung für Asylanten: Diese Änderung ist fixiert. Eine fünfjährige Wartefrist auf Mindestsicherung und Kindergeld ist für Asylanten ebenso vorgesehen.

-12-Stunden Tag wird möglich: Künftig könnte der der 12-Stunden-Tag gesetzlich möglich werden. Die Normalarbeitszeit bleibt aufrecht.  Das würde bedeuten, dass Firmen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat für ihre Mitarbeiter flexibel Arbeitszeiten festlegen können.