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Studiengebühren: Bald könnten Erwerbstätigte Studiegebühren zahlen

(FOTO: Universität Wien)

Ab dem Wintersemester 2018/19 könnte es für berufstätige Langzeitstudenten zu Änderungen kommen, da die Studiengebühren-Befreiung würde auslaufen.

Studierende die zusätzlich erwerbstätig sind, waren bisher ab einer bestimmten Jahreseinkommensgrenze, von der Studiengebühr befreit. Künftig könnte sich dies ändern, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe eine Bestimmung gekippt, wie die „Tirloer Tageszeitung“ berichtet.

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Standard zufolge war diese Regelung bereits im Dezember 2016, wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatzes, als verfassnungswidrig aufgehoben worden. Der VfGH habe die Regierung darauf hingewiesen, dass das Gesetz bis zum 30. Juni 2018 repariert werden soll. Da bisher keine Änderungen unternommen wurden, wird die künftige Bundesregierung entscheiden ob es zu einer Reparatur kommen werde.

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