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CORONA-MASSNAHMEN

3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Schon so bald soll sie gelten

(FOTOS: KOSMO, iStockphoto)

Das Gesundheitsministerium plant strengere Corona-Regeln am Arbeitsplatz. In einem Entwurf der Verordnung soll bereits ein Datum für die Einführung der 3G-Regel fixiert sein.

Nur noch geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet – diese Regel könnte schon sehr bald für sämtliche Arbeitsplätze gelten, wenn es nach dem Gesundheitsministerium geht. Derzeit gilt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz nur für Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Doch ab dem 15. Oktober soll die Regel für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten gelten.

Geimpft, genesen, getestet oder sonst gefeuert: Der neue Entwurf
Wie die „Zeit im Bild“ am Mittwochabend berichtete, möchte das Gesundheitsministerium also die Corona-Regeln am Arbeitsplatz deutlich verschärfen. Einen Nachweis über die vollständige Impfung, eine Genesung oder regelmäßige Test müssten die Arbeitnehmer laut dem Entwurf am Arbeitsplatz immer dabei haben. Zudem gilt für Personal mit direktem Kundenkontakt weiterhin Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird. Ausgenommen sind die Bereiche Gastronomie oder Sportstätten.

Wer sich nicht an die 3G-Regel hält, könnte ohne Bezahlung vom Arbeitgeber nach Hause geschickt werden. Auch Kündigungen sollen im Falle von Verstößen möglich sein, heißt es in dem Bericht. Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt. 

Laut „Kronen Zeitung“ seien in dem Konzept auch neue Regeln für Skigebiete vorgesehen. Ab dem 1. November soll für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen eine 3G-Pflicht gelten.

Quellen und Links: