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SKURRILER EINFALL

AGB nicht gelesen: Tausende zum Kloputzen verdonnert

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Wir kennen es doch alle, wir laden uns eine neue APP runter und drücken bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen sofort auf die Schaltfläche „Ja, ich habe die AGB gelesen“. Eine Lüge, die jeder von uns schon mal eingestehen musste. Nun haben sich 20.000 Nutzer eines Gratis-Wlans zum Klo putzen verpflichtet.

User eines britischen Wlan-Anbieters haben nicht wissend zugestimmt 1000 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, wenn sie den Dienst nutzen. Angeführte Beispiele für die Stunden wären das Putzen von Klos auf Festivals, die Säuberung der Abwasserrohre mit der Hand oder das Wegkratzen von Kaugummis von Gehwegen. Wirklich bindend, ist der Passus aber nicht.

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AGB werden nicht gelesen
Das Unternehmen wollte darauf aufmerksam machen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den meisten Fällen nicht mal überflogen werden. „Wir wollten zeigen, wie wenig Konsumenten darauf achten, zu was sie sich verpflichten, wenn sie freies Wlan nutzen“, erzählten sie dem britischen „Guardian“ weiter. Doch nur, weil diese Klausel in den AGB steht und man dieser zugestimmt hat, muss man nicht wirklich Toiletten reinigen. Außerdem gestaltet sich das tatsächliche durchlesen der AGB ziemlich schwierig, da es ewig dauern würde alle Details zu studieren. Der deutsche Justizminister Heiko Maas errechnete vor zwei Jahren, dass man im Schnitt 67 Tage bräuchte, um alle AGB, denen wir zustimmen, durchzulesen.

Nicht rechtsbindend
Das Webportal Konsument.at erklärt, dass Klauseln „die zum Nachteil der KonsumentInnen sind, nicht Vertragsbestandteil“ und dadurch nicht bindend seien. Schon in der Vergangenheit wurde öfters versucht die Formulierungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinfachen und zu kürzen. Doch der skurrile Klo-putzen-Passus ist nicht der einzige bekannte Fall. Der IT-Security Experte Mikko Hyppönen verpflichtete seine Wlan-Hotspot Nutzer beim Akzeptieren der AGB ihm ihr Erstgeborenes zu überlassen. Auch das Unternehmen Amazon verfasste in seinen AGB zur Lumberyard-Engine einen bizzaren Absatz. So durfte der Dienst zur Erstellung von Spielen nicht zweckentfremdet, doch im Falle einer Zombie-Apokalypse zum Betreiben von Lebens- und sicherheitskritischen Systemen verwendet werden.