Multiple Knochenbrüche, ein Baby als Opfer – doch vor Gericht reichten die Beweise nicht für eine Verurteilung.
Am Wiener Landesgericht sind ein 39-jähriger Vater und eine 30-jährige Mutter am Dienstag rechtskräftig vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen worden. Die Richterin zeigte sich dennoch überzeugt, dass das im Oktober 2024 geborene Baby zumindest von einem der beiden Elternteile mehrfach schwer misshandelt worden war. Wer die Verletzungen verursacht hatte, ließ sich jedoch nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit feststellen.
Das wenige Monate alte Kind hatte mehrere Knochenbrüche an Beinen und einem Arm erlitten. Laut Gerichtsmediziner waren die Verletzungen eindeutig durch gewaltsame Fremdeinwirkung entstanden und teilweise unterschiedlich alt. Dennoch ließ sich nicht zweifelsfrei feststellen, wer dafür verantwortlich war. Die Freisprüche vom Vorwurf der schweren Körperverletzung sind rechtskräftig.
Das rechtliche Dilemma: Im österreichischen Strafverfahren gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Die Staatsanwaltschaft sah den Vater als unmittelbaren Täter und die Mutter als Beitragstäterin, die gegen die Übergriffe nicht eingeschritten sei. Da sich diese Vorwürfe jedoch nicht mit der für einen Schuldspruch notwendigen Sicherheit beweisen ließen, wurden beide in diesem Anklagepunkt freigesprochen.
Vater verurteilt
Für den Vater blieb das Verfahren dennoch nicht ohne Konsequenzen. Sein Strafregister weist bereits vier Verurteilungen wegen verschiedener Gewaltdelikte auf; seine Tochter hatte er während eines Hafturlaubs beziehungsweise Freigangs gezeugt. Wegen einer kräftigen Ohrfeige gegen seine damalige Partnerin wurde er nun zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt. Auch dieser Schuldspruch ist rechtskräftig.
Das Mädchen, das inzwischen fast zwei Jahre alt ist, lebt nach der Trennung seiner Eltern bei einer Pflegefamilie.
Laut Gerichtsmediziner hat sich das Mädchen zumindest körperlich den Umständen entsprechend erholt. Schwere körperliche Dauerfolgen liegen demnach nicht vor und sind derzeit auch für die Zukunft nicht zu erwarten.