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RECHTLICHES

Eigentumswohnungen: Was soll man wissen?

Kaufvertrag

Der Vertragserrichter errichtet eine grundbuchsfähige Urkunde (Kaufvertrag) gemäß dem bereits abgeschlossenen Kaufanbot. Er kann von diesem kaum abgehen (außer Verkäufer und Erwerber stimmen dem zu), weshalb dem Abschluss des Kaufanbots besondere Bedeutung zukommt. Der Kaufvertrag erhält dabei wesentliche Bestimmungen in Bezug auf den Kaufgegenstand (Eigenschaften, Gewährleistung und Haftung, etc.) Steuern (Höhe, wie diese Entrichtet werden, etc.) sowie weitere Abwicklung der Liegenschaftstransaktion (bzgl. Finanzierung, Lastenfreistellung, Abwicklung der Auszahlung, Zeitpunkt der Antragstellung beim Grundbuchsgericht, etc.).

Der Vertragserrichter organisiert den Termin zur Kaufvertragsunterfertigung und notariellen Beglaubigung der Unterschriften. Abgesehen davon tritt der Vertragserrichter den Parteien, finanzierender Bank und Pfandgläubigern gegenüber als Treuhänder auf. Damit sollen die genannten Beteiligten abgesichert werden, dass keine Auszahlung des Kaupreises vor Sicherstellung der zu einverleibten Rechte des Erwerbers und der finanzierenden Bank und keine Lastenfreistellung vor Sicherstellung des erforderlichen Betrags an Pfandgläubiger erfolgt. Darüber hinaus kümmert sich der Treuhänder um Berechnung, Meldung und Abfuhr von Steuern an das Finanzamt und Eintragungsgebühr an das Grundbuchsgericht.

Nach Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Antrag auf Eigentumseinverleibung beim Grundbuchsgericht eingebracht und nach vorgenommener Einverleibung wird der Kaufpreis als Treuhanderlag an den Verkäufer ausgezahlt.

Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber mit folgenden Nebenkosten in der Höhe von ca. 10-12 % des Kaufpreises zu rechnen (Maklerprovision 3%, Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %, Pfandbetragsgebühr 1,2 %, Rechtsanwaltskosten 1-3 %, Beglaubigungskosten des Notars).

Noch ein wesentlicher Aspekt, welcher beim Kauf einer Eigentumswohnung zu berücksichtigen ist, ist die Zeitdauer. Die Dauer von der Wohnungssuche bis zum Bezug der neuen Wohnung kann unterschiedlich lang sein und ist von vielen Faktoren (wie zB. Schnelligkeit des Vertragsabschlusses, Dauer der Finanzierung und/oder Lastenfreistellung, Dauer der Genehmigung und Durchführung im Grundbuch, etc.) abhängig. Somit kann eine Liegenschaftstransaktion ein paar Wochen bis einige Monate in Anspruch nehmen.

Hinweis: Für den Inhalt der hier zusammengestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.