Die steuerlichen Begünstigungen für Elektrofahrzeuge sind eine direkte Reaktion auf die Krisen und sollten bei einer Kaufüberlegung berücksichtigt werden. Deswegen haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
In Österreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen. Dennoch kann es sich lohnen, um Geld vom Finanzamt zurückzubekommen und steuerliche Vorteile für geschäftlich gefahrene Kilometer geltend zu machen. Ein Fahrtenbuch ist nur dann verpflichtend, wenn das Gericht eine Anordnung (§ 31a StVZO) erlässt, z.B. bei einem Verkehrsdelikt.
,,Die steuerlichen Vorteile von E-Autos sind enorm, insbesondere in Österreich. Wenn Sie über den Kauf eines neuen Fahrzeugs nachdenken, sollten Sie ernsthaft in Erwägung ziehen, in ein E-Auto zu investieren“, sagt Mag. Edin Salihodzic, CEO und Steuerberater von Team23.
Neben den möglichen steuerlichen Vorteilen erhält der Unternehmer durch diese Methode wichtige Einblicke in die Nutzung seiner Fahrzeuge. Zudem ermöglicht die Fahrtenbuchmethode eine effizientere Steuerung des Fuhrparks. Das Führen eines Fahrtenbuchs gehört im Fuhrpark zum Fuhrparkmanagement.
Bei den derzeit hohen Zinsen am Markt ist es in der Tat ratsam, den Kauf eines Fahrzeugs mit Eigenmitteln zu tätigen, um Finanzierungskosten zu vermeiden. Dazu gibt es einen Unterschied zwischen der betrieblichen und privaten Nutzung. Ein Fahrtenbuch ist essentiell für steuerliche Vorteile. Es ist besser, von Anfang an konsequent zu sein, als später steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Das moderne Steuerrecht hat erkannt, wie wichtig es ist, den Übergang zur Elektromobilität zu unterstützen. Daher wurden verschiedene steuerliche Erleichterungen und Anreize geschaffen:
Einkommensteuer
Für Unternehmen und Selbstständige, die ElektroFahrzeuge überwiegend für betriebliche Zwecke nutzen, eröffnen sich attraktive steuerliche Vorteile. Während grundsätzlich alle mit dem Fahrzeug verbundenen Ausgaben abzugsfähig sind, gibt es spezifische Regelungen, insbesondere in Bezug auf Abschreibungen.
Umsatzsteuer
Bei Anschaffungskosten (AK) bis zu 40.000 Euro inklusive Umsatzsteuer steht der Vorsteuerabzug uneingeschränkt zu, da die Angemessenheitsgrenze (Luxusgrenze) nicht überschritten wird. Für den Vorsteuerabzug gelten auch noch viele Regeln, über die es wichtig ist, sich zu informieren.
,,Es ist wichtig zu betonen, dass in Österreich das betriebliche Auto für umsatzsteuerliche Zwecke irrelevant ist, mit Ausnahme von E-Autos und bestimmten ‚KleinLKW‘. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf ausführlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen.“, so Mag. Salihodzic.
Luxusgrenze
Um für das Finanzamt akzeptabel zu sein und daher zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge nicht zu teuer sein. Die steuerliche Akzeptanzgrenze für ein Elektroauto beträgt brutto 40.000 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und Kosten für Sonderausstattungen. Bei gebrauchten Elektroautos/-transportern, die fünf Jahre nach ihrer Erstzulassung erworben wurden, werden die tatsächlichen Anschaffungskosten als Berechnungsgrundlage herangezogen. Darüber hinaus können die Ausgaben nicht abgezogen werden, da sie – aus Sicht der Körperschaftssteuer – das Privatleben des Steuerpflichtigen betreffen.
„Die Tatsache, dass die Luxusgrenze seit 2005 nicht angepasst wurde, ist tatsächlich problematisch. Es wäre klug, dies bei der Haushaltsplanung und der Fahrzeugauswahl zu berücksichtigen“, betont Mag. Salihodžić.
Überlassung an Dienstnehmer
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen, können ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Wenn ein Mitarbeiter das Elektrofahrzeug des Arbeitgebers privat nutzt, wird der geldwerte Vorteil mit Null bewertet. Das bedeutet, dass alle üblichen finanziellen Vorteile, die mit der Nutzung des Firmenfahrzeugs verbunden sind, damit abgedeckt sind. Dazu gehört auch das kostenlose Aufladen des Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber.
Private Nutzung durch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführer, die wesentlich am Unternehmen beteiligt sind und ein E-Auto auch privat nutzen, können von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren. Wenn ein Unternehmen einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (mit über 25 % Beteiligung) ein Elektroauto auch für private Zwecke zur Verfügung stellt, entfällt die Bemessungsgrundlage für den Sachbezugswert und es ist keine Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch zu zahlen.
Die geschäftliche und private Nutzung von Fahrzeugen unterscheiden sich erheblich.
Für Einzelunternehmer, die ihr E-Auto privat nutzen, gilt dies jedoch nicht: Sie müssen einen Privatanteil der Gesamtkosten (Abschreibungen, Leasingraten, Wartung usw.) ermitteln und die betriebliche Nutzung mit einem Fahrtenbuch belegen.
Normverbrauchsabgabe
Reine Elektrofahrzeuge sind sowohl von der NOVA als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen.
KONTAKT TEAM23
Team23 Steuerberatung GmbH
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Tel.: +43 1 908 70 80
E-Mail: hello@team23.wien
www.team23tax.at
Ein Steuerberater, entsprechend der Art und des Umfangs Ihres Geschäfts, kann Ihnen sicherlich mehrere wichtige Details nennen, auf die Sie beim Kauf von Elektrofahrzeugen achten sollten. Einige von ihnen, wie das Büro Team23 in Wien, verfügen über sehr reiche Erfahrung und hochqualifizierte Experten, die Sie in Ihrer Muttersprache beraten, Zeit und Geld sparen und Ihre Steuerpflichten optimieren werden.
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