Zwei Polizistinnen flohen vom Tatort einer Schießerei und ließen einen angeschossenen Kollegen zurück. Nun droht ihnen nach dem Strafverfahren auch der Verlust ihrer Beamtenstellen.
In der Nacht zum 6. Mai 2020 endete eine Routinekontrolle in Gevelsberg im Ruhrgebiet in einer dramatischen Schießerei. Kurz vor Mitternacht überprüften zwei Polizeibeamte in der Mühlenstraße einen offenbar unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer. Zeitgleich passierten zwei Polizistinnen im Alter von 32 und 37 Jahren mit ihrem Streifenwagen die Szenerie. Einer der Kollegen signalisierte ihnen anzuhalten. Als die Beamtinnen ausstiegen und sich näherten, eröffnete der kontrollierte Fahrer unvermittelt das Feuer.
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Die spätere Rekonstruktion ergab: Innerhalb von nur 20 Sekunden fielen 21 Schüsse. Ein Polizist erlitt einen Treffer am Oberkörper, sein Kollege suchte Deckung. Die beiden Polizistinnen reagierten anders – sie flohen zu Fuß und ließen ihren Dienstwagen zurück. In einer Seitenstraße requirierten sie ein Privatfahrzeug und setzten ihre Flucht fort. Die Meldung an die Leitstelle erfolgte erst mit Verzögerung. Der angeschossene Beamte, den sie verwundet am Tatort zurückgelassen hatten, verdankt sein Überleben einzig seiner Schutzweste, die weitere Treffer abfing.
Juristische Folgen
Der Vorfall sorgte für mediales Aufsehen und juristische Konsequenzen. Der schwerwiegende Vorwurf gegen die Beamtinnen lautete auf versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Das Amtsgericht Schwelm verhängte im Oktober 2022 erstinstanzlich gegen beide Frauen Bewährungsstrafen von je zwölf Monaten – was automatisch den Verlust ihrer Beamtenstatus bedeutet hätte. Die Polizistinnen legten Berufung ein und begründeten ihr Handeln mit „Todesangst“. Sie hätten weder die Anzahl der Angreifer noch die Richtung des Beschusses einschätzen können.
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Berufungsverfahren
Der Verteidiger argumentierte, seine Mandantin sei unvorbereitet in eine lebensbedrohliche Situation geraten, ohne Möglichkeit zur Deckung. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe tatsächlich auf vier Monate Haft auf Bewährung reduziert, wodurch der automatische Amtsverlust entfiel. Dennoch reichte die Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr eine Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst ein.
Die endgültige Entscheidung über die berufliche Zukunft der Beamtinnen liegt nun beim Verwaltungsgericht Münster.