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REPORTAGE

„Ich will die österreichische Staatsbürgerschaft nicht!“

Nikica Perić (58)
Selbständiger Unternehmer:
„Ich möchte zu Hause bestattet werden!“

Er ist in Brčko (Bosnien-Herzegowina) geboren, wo er auch geheiratet und zwei Töchter bekommen hat. Die Familie Perić hatte sich einst entschieden, nach Serbien zu übersiedeln, und das nächste Kapitel in ihrem Leben war vor 32 Jahren Wien.

„Die vergangenen Jahre waren nicht allzu schwer, schwerer war es für mich in Serbien. Als ich hierhergekommen bin, konnte ich schon ein bisschen Deutsch und fühlte mich nur selten als Ausländer, denn die Österreicher haben mich immer gut aufgenommen. Dennoch habe ich früher gesagt, dass ich zurückgehen würde, wenn ich in Pension bin, aber jetzt bin ich mir da nicht mehr sicher. Ich weiß gar nicht mehr genau, wo meine Heimat ist, aber wenn ich genauer nachdenke, glaube ich, dass ich eher in dieses Land gehöre. Es ist schön für mich, für einige Wochen in Urlaub zu fahren, aber manchmal fühle ich mich dort schon fremd. Meine Freunde sind in alle möglichen Richtungen ausgewandert und es gibt immer weniger Gesprächsthemen. In den ersten Tagen ist es interessant, aber später wird es monoton, obwohl ich Häuser in B-H und in Serbien habe und wir in beide Länder reisen“, ist Nikica ehrlich.

Die staatlichen Gebühren für die Erlangung der Staatsbürgerschaft betragen zwischen 867,40 und 1.734,80 Euro und die Landesgebühren zwischen 76 und 152 Euro.

In der Familie von Herrn Perić sind nur die Enkelkinder österreichische Staatsbürger, die Erwachsenen haben alle serbische Pässe.

„Als ich das gesetzliche Recht auf die Staatsbürgerschaft erworben habe, fehlte mir die Zeit, mich mit der ganzen Bürokratie zu beschäftigen. Außerdem schrieb das Gesetz den Besuch von 200 Stunden Deutschunterricht vor, was mir aufgrund meiner beruflichen Verpflichtungen zu viel und auch zu anstrengend war. Einmal habe ich sogar begonnen, die Papiere zusammenzutragen, aber da mir die Arbeit wichtiger war, habe ich das wieder aufgegeben. Die Jahre sind ins Land gegangen, und ich habe nie die Zeit gefunden. Ich glaube, dass mein Sohn die Staatsbürgerschaft annehmen wird, denn er wird mit seiner Familie hierbleiben, daher gibt es keinen Grund, diesen Schritt nicht zu gehen“, verrät Nikica Perić.

Vater und Sohn sind beruflich selbständig, sie haben ein eigenes Haus, sind fleißig und erfüllen all ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staat. Darum findet unser Gesprächspartner, dass er als Ausländer in Österreich keinerlei Probleme haben kann.

Nikica Perić: „Meine Enkel sind österreichische Staatsbürger, aber wir Erwachsenen haben serbische Pässe.“ (FOTO: zVg.)

„Niemand aus meiner Familie wurde jemals diskriminiert, weil wir Ausländer sind. Wer in diesem Land das Gesetz achtet, hat keine Probleme. Ich bin vollkommen integriert, ich lebe nach den hiesigen Regeln, die mir gut passen, ich missbrauche das System nicht und falle dem Staat nicht zur Last. Außer einigen Malen aufgrund von Verkehrsübertretungen bin ich nie bestraft worden und in den vergangenen Jahren war ich insgesamt nur einen Monat beim AMS. Das heißt, ich habe alle Voraussetzungen zum Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft, aber für mich hat das wirklich überhaupt keine Vorteile außer dem Wahlrecht, das mich als einziges von den Österreichern unterscheidet“, ist Herr Perić kategorisch. Letztendlich findet Nikica, dass die österreichische Staatsbürgerschaft Vor- und Nachteile hat.

„Es ist schön, ein Bürger der ganzen EU zu sein, aber wenn ich mit einem österreichischen Pass nach Serbien oder Bosnien-Herzegowina fahren würde, müsste ich mich sofort als Ausländer bei der Polizei melden. Ich würde auch nicht wollen, dass mich meine Kinder in Wien bestatten, sondern zu Hause. Wenn ich Österreicher wäre, wäre das wegen der ganzen Dokumente und der ausländischen Staatsbürgerschaft schwieriger. Und ich möchte den Kindern nicht zur Last fallen, wenn ich sterbe. Wenn ich also bisher meine Staatsbürgerschaft nicht geändert habe, so werde ich das auch in Zukunft nicht tun“, ist sich Nikica Perić sicher.

Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien
Die Staatsbürgerschaft endet für einen Staatsbürger der Republik Serbien mit der Entlassung, wenn er einen Antrag auf Entlassung stellt und folgende Voraussetzungen erfüllt:

• dass er volljährig und geschäftsfähig ist,
• dass keine Hinderungsgründe hinsichtlich der Wehrpflicht bestehen,
• dass er seine Steuerpflichten in der Republik Serbien erfüllt hat,
• dass er die eigentumsrechtlichen Verpflichtungen aus einer Ehe oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis gegenüber Personen, die in der Republik Serbien leben, erfüllt hat,
• dass gegen ihn in der Republik Serbien kein Strafverfahren für Straftaten geführt wird, die von Amts wegen verfolgt werden,
• dass er eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt oder nachweisen kann, dass er in eine ausländische Staatsbürgerschaft aufgenommen wird.

Der Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft kann in Serbien gestellt werden und die Gebühren betragen 34.000 Dinar (Information aus dem Internet), oder in der nächsten diplomatisch-konsularischen Vertretung. In Wien beträgt die Gebühr 433 Euro.

Freiwilliger Verzicht auf die Staatsbürgerschaft von B-H
Personen, die auf die Staatsbürgerschaft von B-H verzichten, geben persönlich oder über einen Bevollmächtigten auf einem vorbereiteten Formular des Ministeriums für zivile Angelegenheiten in Sarajevo oder in den diplomatisch-konsularischen Vertretungen von B-H eine Erklärung über den Verzicht ab.

Der Verzichtserklärung sind beizufügen:
• der Nachweis über den Besitz der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates (Staatsbürgerschaftsnachweis) oder der Nachweis einer Garantie für die Erlangung der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates,
• die Anmeldung eines Aufenthalts oder Wohnsitzes im Ausland, die nicht älter ist als sechs Monate.

INTEGRIERT. „Wir leben nach den hiesigen Regeln, die mir sehr gut passen.“

Personen, die über die diplomatisch-konsularischen Vertretungen in den Prozess eintreten, zahlen 250 Euro Konsulargebühr und 410 Euro Verwaltungsgebühr. Wenn innerhalb eines Jahres Familienmitglieder (Ehepartner oder minderjährige Kinder) einen Antrag auf freiwilligen Verzicht auf die Staatsbürgerschaft von B-H stellen, zahlt nur einer von ihnen 660 Euro und alle anderen nur jeweils 250 Euro. Volljährige Kinder treten selbständig in das Verfahren ein und zahlen den vollen Betrag von 660 Euro. Um den Prozess des Verzichts persönlich zu beginnen, zahlt man in Sarajevo eine Gebühr von 800 KM.

LESEN SIE AUCH:

Voraussetzungen und Kosten der Annahme der Staatsbürgerschaft der Republik Österreich:
• Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1,
• Nachweis über Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und Geschichte Österreichs sowie des Bundeslandes, in dem der Kandidat seinen Aufenthalt angemeldet hat,
• Zehn Jahre legaler, ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, wobei der Kandidat ein Minimum von fünf Jahren mit Niederlassungsbewilligung haben muss,
• Nachweis über ausreichende Mittel zum Leben,
• Dass der Kandidat niemals wegen Straftaten zu einer Haftstrafe verurteilt war, dass gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird, dass kein Ausweisungsbeschluss aus Österreich gegen ihn vorliegt, dass kein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Österreich gegen ihn besteht, dass er keinen terroristischen oder extremistischen Gruppierungen angehört, dass nicht mehr als einmal eine schwere Ordnungswidrigkeit begangen hat,
• Eine positive Einstellung zur Republik Österreich, und dass von der Aufnahme des Kandidaten in die Staatsbürgerschaft keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit ausgeht,
• Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft,
• Positive Bewertung des Gesamtverhaltens des Kandidaten hinsichtlich der allgemeinen Wohlfahrt, des öffentliches Interesses und der erzielten Integration (Quelle: www.staatsbürgerschaft.gv.at)