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Datenschutz

Koalitions-Zitterpartie um Messenger-Kontrolle – Babler bleibt gelassen

Am 13. Mai 2025 fand der Ministerrat der Bundesregierung im Parlament statt.
FOTO: BKA/Florian Schrötter

Die Entscheidung über die Messenger-Überwachung liegt offenbar bei den Neos. Zum Ende der Begutachtungsfrist am Dienstag äußerte der kleinste Koalitionspartner Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Gesetzesentwurfs.

Die Parteivorsitzende Beate Meinl-Reisinger zeigte sich jedoch optimistisch, dass die nötigen Anpassungen noch erfolgen werden. „Das Wesen einer Begutachtungszeit besteht genau darin, dass man Verbesserungen vornimmt zum ersten Vorschlag“, erklärte sie auf Nachfrage.

Zuvor hatten mehrere Organisationen, darunter Amnesty International und die Datenschutz-NGO epicenter.works, deutliche Kritik geäußert. Auch der Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ) warnte vor möglichen Eingriffen in den journalistischen Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis. Meinl-Reisinger kündigte an, die vorgebrachten Einwände zu prüfen: „Da sind einige Punkte gekommen, und die werden wir uns anschauen.“

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Koalition bleibt gelassen

SPÖ-Vorsitzender und Vizekanzler Andreas Babler sieht keinen Anlass für Spannungen innerhalb der Koalition. „Wir werden das völlig unaufgeregt diskutieren“, versicherte er bei einer Befragung vor dem Ministerrat. Ähnlich äußerte sich ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, die ebenfalls von einer gemeinsamen Lösung ausgeht.

Der SPÖ-Staatssekretär im Innenministerium, Jörg Leichtfried, verwies im Ö1-„Morgenjournal“ darauf, dass während der Begutachtungsphase bereits Verbesserungen, etwa zum Schutz des Berufsgeheimnisses, vorgenommen worden seien.

Das Innenministerium veröffentlichte inzwischen ein Update zum Abschluss der Begutachtungsphase. Auch die Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes hat eine Stellungnahme abgegeben. Sie betont einleitend, dass sie zwar seit 2023 der „Unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz“ angehört, ihre Einschätzung jedoch ausschließlich auf eigenen Überlegungen basiert.

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Rechtliche Bewertung

Zerbes räumt ein, dass der geplante Eingriff erheblich sei und nennt mehrere entscheidende Kriterien: die Schwere des Anlasses, zeitliche und gegenständliche Einschränkungen, Kontrolle durch unabhängige Instanzen, Protokollierung aller Schritte, Transparenz gegenüber Betroffenen sowie Beschränkungen bei der Weiterverarbeitung bis hin zur Löschungspflicht.

Die Strafrechtlerin widerspricht der von vielen Experten geäußerten Befürchtung, dass eine Spähsoftware das gesamte Mobiltelefon auslesen würde. Der Entwurf sehe „keine vollständige heimliche Auslesung diverser IT-Geräte vor“, so Zerbes. Vielmehr sei er streng auf die Überwachung von „Nachrichten und Informationen“ begrenzt.

Die verfassungsrechtlich erforderliche Zielgenauigkeit sei damit gewährleistet. Auch die Vorgaben für eine unabhängige Aufsicht und Transparenz seien nach Zerbes‘ Einschätzung erfüllt. „Damit wurde ein meines Erachtens praktikables Konzept entworfen, Missbräuchen, da sie aus den Protokolldaten sichtbar werden, vorzubeugen. Ein bewusster Einsatz entgegen den Vorgaben wäre als Amtsmissbrauch.“

In ihrer abschließenden Bewertung attestiert die Strafrechtsprofessorin dem Entwurf ein „hohes Niveau“ hinsichtlich der genannten Kriterien für einen rechtsstaatskonformen Eingriff.