In Linz steht ein junger Mann im Mittelpunkt eines rechtlichen Streits um seine gestrichene Sozialhilfe. Jakob S., 26 Jahre alt, lebt in der oberösterreichischen Landeshauptstadt und zeigt sich angesichts der Situation verzweifelt. „Die Sozialhilfe wurde eingestellt, weil ich nicht immer zu Hause war“, erklärt er sein Dilemma, nachdem das Gericht seinen Lebenswandel unter die Lupe genommen hat.

Leben zwischen Linz und anderen Städten
Das Landesverwaltungsgericht Linz befasste sich mit seinem Fall und befand, dass Jakob S. keinen Anspruch auf die Unterstützung hat, da sein Lebensmittelpunkt nicht eindeutig in Linz festzustellen sei. Der Sozialverein B37 assistierte ihm durch die Bereitstellung eines Rechtsanwalts. Jakob S. hatte sich mehrfach außerhalb Oberösterreichs aufgehalten, unter anderem in Wien, Traiskirchen, Vösendorf und sogar in Deutschland. Dies wurde durch seinen Standortverlauf auf Google Maps belegt.
Anwältin plädiert auf „Inlands-Aufenthalt“
„Ich pflege viele Sozialkontakte landesweit“, verteidigt Jakob sein Verhalten. „Neben Online-Kontakten treffe ich mich auch persönlich mit Freunden, was gelegentlich mit mehrtägigen Reisen einhergeht.“ Seine Anwältin argumentierte, dass bei der Berechnung der Sozialhilfe nur die Tage nicht berücksichtigt werden sollten, während derer Jakob sich außerhalb Österreichs aufhielt. Diese seien ihrer Meinung nach „nicht viele“. „Diese Tage können abgezogen werden, ohne dass die Unterstützung gänzlich entfallen muss“, so ihre Einschätzung.
Ambitionierte Pläne trotz rechtlicher Hürden
Vor der Streichung erhielt Jakob S. 220 Euro an Sozialhilfe und 440 Euro Unterhalt monatlich. Anschließend suchte er trotz seiner psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit nach einem Vollzeitjob, der ihm schließlich half, seine Arbeitsfähigkeit neu zu entdecken. Der Job habe ihm bis zum Februar Freude bereitet und eine wertvolle Erfahrung für ihn dargestellt.
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Derzeit beschreibt Jakob S. seine Situation als „relativ gut“, sieht sich jedoch durch laufende Rechtsfragen belastet. Er möchte langfristig nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen sein und plant, die Matura nachzuholen. Dafür will er eine Abendschule besuchen, um seinen beruflichen Horizont zu erweitern und in verschiedenen Bereichen weiter zu lernen.