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Arbeitsrechtsverstöße

Starbucks droht Mega‑Strafe – Millionen wegen Arbeitsrechts‑Skandal!

Starbucks droht Mega‑Strafe – Millionen wegen Arbeitsrechts‑Skandal!
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Starbucks muss in New York eine Millionenstrafe wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zahlen. Der Kaffeekonzern überweist 38,9 Millionen Dollar (33,63 Mio. Euro) an mehr als 15.000 Beschäftigte. Jeder betroffene Mitarbeiter erhält pro geleisteter Arbeitswoche zwischen Juli 2021 und Juli 2024 eine Entschädigung von 50 Dollar. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, wiederholt keine regelmäßigen Dienstpläne bereitgestellt und Arbeitsstunden ohne schriftliche Einwilligung der Betroffenen reduziert zu haben.

Gesetzliche Grundlage

Das seit 2017 geltende New Yorker Gesetz gegen kurzfristige Dienstplanänderungen stößt bei Wirtschaftsverbänden auf Kritik. Sie betrachten die Regelung als schwer praktikabel. Die Vorschrift zählte zu den ersten in den USA, die das sogenannte „On-call-Scheduling“ einschränkte – eine Praxis, bei der Unternehmen Mitarbeiter spontan zur Arbeit rufen oder Schichten kurzfristig absagen.

Weitere Regelungen

Mittlerweile existieren vergleichbare Regelungen im Bundesstaat Oregon sowie in den Städten Los Angeles, Chicago und San Francisco. Der Kaffeekonzern betonte, man unterstütze zwar grundsätzlich die Intention des Gesetzes, sehe jedoch Schwierigkeiten bei dessen Umsetzung.

Als Beispiel nannte Starbucks den Fall, dass ein Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen könnte, wenn es bei Krankmeldung eines Mitarbeiters einen Kollegen um Vertretung bittet. Wirtschaftsvertreter warnen zudem vor möglichem Stellenabbau als Folge der strengen Regelungen.

Untersuchungsergebnisse

Der jetzt geschlossene Vergleich folgt auf eine dreijährige Untersuchung, wie das Büro von Bürgermeister Eric Adams am Montag mitteilte. Den Ermittlungen zufolge hat Starbucks in mehr als einer halben Million Fällen gegen die Pflicht zur Bereitstellung regelmäßiger Dienstpläne verstoßen und Arbeitsstunden ohne die erforderliche schriftliche Zustimmung der Mitarbeiter gekürzt.

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KO KOSMO-Redaktion
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