Start Politik
DIENSTLEISTUNG & HANDEL

Statt Weihnachtsfeier folgen 365 Euro für Mitarbeiter

GUTSCHEINE_WEIHNACHTEN_GESCHENKE
FOTO (iStock)

Alle Betriebsfeiern müssen dieses Jahr ausfallen, Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter aber ein Bonus zukommen lassen.

Aufgrund der Pandemie und Lockdown, können heuer Betriebsfeiern und Weihnachtsfeiern nicht mehr stattfinden – zumindest nicht auf legaler Art und Weise. Als Trostpreis sollen Unternehmen ihren Angestellten steuerfreie Gutscheine in Wert von bis zu 365 Euro schenken dürfen. Das verkündeten gestern die Klubobleute der türkis-grünen Bundesregierung, Sigrid Maurer (Grüne) und August Wöginger (ÖVP). Zuvor hatten Neos und Wirtschaftsbund den Einfall öffentlich ausdiskutiert. Die Neos hatten sogar die Idee, dass jeder Mitarbeiter einen 500 Euro-Gutschein erhalten soll.

Handel-Gutschein:
Warum Betriebsveranstaltungen nicht gestrichen werden sollen, hat einen steuerrechtlichen Grund. Weihnachtsfeiern sind nämlich pro Mitarbeiter bis zu 365 Euro pro Jahr steuerfrei.Die Gutscheine sollen allgemein im Handel gelten und mindestens ein Jahr gültig sein. Wie der Gutschein genau umgesetzt wird, ist noch unklar.

Win-Win-Situation:
„Diese Steuerbegünstigung für Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll aufrecht bleiben“, und könne deshalb durch Gutscheine ersetzt werden, so ÖVP-Clubobmann Wöginger. Die Gutscheine sollen eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2021 haben. Dies würde Arbeitnehmern, Betrieben und dem gesamten Handel zugutekommen. „Meine Idee ist natürlich, dass die Unternehmen die regionale Wirtschaft damit stärken.“, sagt Wöginger.

„Insbesondere können und sollen die Gutscheine für die Gastronomie und die Hotellerie verwendet werden.“, appelliert Grüne-Obfrau Maurer. Gesetzlich eingrenzen geht nicht:„Wir gehen davon aus, dass die Betriebe selbstverständlich in ihre regionale Gemeinschaft investieren. Eine Einschränkung auf eine gewisse Region kann im Gesetz in dieser Form natürlich nicht festgesetzt werden.“ Auch Geschenke, die man bei Weihnachtsfeiern erhält, müssen in der Lohnsteuer nicht beachtet werden, solange sie nicht höher als 186 Euro pro Jahr sind.