Start News
FINANZEN

Steuerliche Neuerungen 2024: So schaut die neue Lohnsteuertabelle 

Team23_Steuerberatung
(Foto: iStock/zVg.)

Aufgrund der Anhebung der Steuergrenzwerte um die durchschnittliche Inflationsrate von Juli 2022 bis Juni 2023, ergeben sich neue Werte für die Steuertabelle. Mag. Edin Salihodzic, CEO des Steuerberater Team23, hat KOSMO exakt mitgeteilt, welche Höhe die Einkommenssteuer im Jahr 2024 haben wird.

Natürliche Personen

„Nachdem bereits im Jahr 2020 die erste Stufe der Einkommensteuer (Eingangssteuersatz) von 25% auf 20% reduziert wurde  sowie im Juli 2022 die zweite Stufe von 35% auf 30% und mit 1.7.2023  noch die dritte Stufe von 42% auf 40% gesenkt wurde, kommt es im Jahr 2024 im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression zu einer Anhebung der Tarifstufen zwischen 6,6% und 9,6%“, so Edin Salihodzic.

Somit beträgt die Einkommensteuer fürs Kalendarjahr 2024 wie folgt:

  • Für die ersten 12.816,00 ist die Steuer 0 Prozent .
  • Für Einkommensteile über 12.816 bis 20.818 ist die Steuer 20 Prozent .
  • Für Einkommensteile über 20.818 bis 34.513 ist die Steuer 30 Prozent .
  • Für Einkommensteile über 34.513 bis 66.612 ist die Steuer 40 Prozent.
  • Für Einkommensteile über 66.612 bis 99.266 ist die Steuer 48 Prozent.
  • Für Einkommensteile über 99.266 bis 1.000.000 ist die Steuer 50 Prozent.
  • Und die Einkommensteile über 1.000.000 ist die Steuer 55 Prozent.
(Foto: Igor Ripak)

KONTAKT TEAM23

Team23 Steuerberatung GmbH
Dresdner Straße 47, 3. Stock
1200 Wien

Tel.: +43 1 908 70 80
E-Mail: hello@team23.wien
www.team23tax.at

Juristische Personen (GmbH, AG, FlexCo):

„Für das Kalenderjahr 2023 erfolgt die erste Senkung der Körperschafsteuer von 25 auf 24 Prozent. Ab dem Kalenderjahr 2024 wird eine weitere Senkung auf 23 Prozent vorgenommen. Diese Senkung gilt für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, sowie für die Zwischenkörperschaftsteuer für die Privatstiftungen. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt für Einkommensteile aus früheren Jahren weiterhin der „alte“ KöstSatz. Seit dem 1.1.2024 erfolgte ebenfalls dauerhafte Senkung der Mindest-Köst bei GmbHs von 1.750 auf 500 Euro vor“, betont Salihodzic.