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GASTKOLUMNE

Tappen Sie beim Kinderbetreuungsgeld nicht in die Wohnsitzfalle!

Kinderbetreuungsgeld-und-Hauptwohnsitz_Thomas Nikodem
Kinderbetreuungsgeld-und-Hauptwohnsitz_Thomas Nikodem (FOTO: zVg.)

Oft sind Personen nicht dort gemeldet, wo sie tatsächlich ihren Hauptwohnsitz haben. Das stellt einerseits eine Verwaltungsübertretung dar und kann zu einer Strafe führen. Andererseits können damit auch noch weitreichendere Rechtsfolgen verbunden sein.

Der Hauptwohnsitz einer Person ist dort, wo sie sich in der Absicht niedergelassen hat, den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu haben. Der Hauptwohnsitz ist innerhalb von drei Tagen nach dessen Begründung bei der Meldebehörde anzumelden, ansonsten drohen Verwaltungsstrafen bis zu EUR 726,00 (im Wiederholungsfall sogar bis zu EUR 2.180,00).

Für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld ist es notwendig, dass der Elternteil, welcher Kinderbetreuungsgelt beziehen möchte, denselben Hauptwohnsitz hat wie das Kind. Im Fall des Kinderbetreuungsgeldes gilt nämlich als Hauptwohnsitz nur der Ort, an dem man auch gemeldet ist. Sind also der Elternteil und das Kind nicht am selben Wohnsitz gemeldet, ist der Bezug von Kinderbetreuungsgeld gesetzlich ausgeschlossen. Bereits 2012 hat eine Mutter vor dem Obersten Gerichtshof (das österreichische Höchstgericht in Zivilrechtssachen, abgekürzt „OGH“) ein Verfahren gegen die zuständige Gebietskrankenkasse geführt, konnte jedoch keinen Erfolg erzielen, da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist und ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nur bei der hauptwohnsitzlichen Meldung an derselben Adresse besteht. An der Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert, womit nach wie vor darauf geachtet werden muss, dass Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beantragen, an derselben Adresse gemeldet sind wie das Kind.

Dass ein Elternteil mit dem Kind zwar gemeinsam wohnt, aber nicht an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet ist, kann viele Gründe haben. Häufig handelt es sich aber nur um eine Unachtsamkeit, weil ein Umzug, aber keine Ummeldung erfolgt ist. Überprüfen Sie also rechtzeitig, ob Sie und das Kind, für welches Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen möchten, an derselben Adresse gemeldet sind. Der Hauptwohnsitz ist entscheidend!

Dr. Thomas Nikodem, LL.M

Die TELOS Law Group betreibt unter https://telos-law.blog einen Blog, dem auch ein anderer Beitrag zum Kinderbetreuungsgeld und weitere Beiträge zu interessanten rechtlichen Themen zu entnehmen sind.