Rechtsanwältin Dr. Ceovic: ,,Laut OGH war die Verrechnung von Servicepauschalen und Verwaltungsentgelt immer schon unzulässig“

Die Arbeiterkammer reichte im Oktober 2022 eine Klage gegen die Fitnessstudiokette „Cleverfit” ein, weil diese neben dem Mitgliedsbeitrag auch Pauschalgebühren von ihren Nutzern verlangte.