Deutschland investiert in die Rente seiner Jüngsten und das früher als je zuvor. Ein neues Modell sorgt für Aufsehen.
Der Bundestag hat die sogenannte Frühstartrente beschlossen – ein Instrument zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, das bereits Kindern ab sechs Jahren zugutekommen soll. Pro Kind zahlt der Staat monatlich zehn Euro ein, und zwar für alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020.
Inkrafttreten & Anspruch
Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft. Anspruchsberechtigt sind Kinder der Jahrgänge ab 2020, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben – und zwar vom sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Über diesen Zeitraum von zwölf Jahren summieren sich die staatlichen Einzahlungen auf insgesamt 1.440 Euro.
Die angesparten Mittel können auf einem Depot bei einem privaten Anbieter verwaltet werden, das Eltern zu diesem Zweck einrichten. Wer keine eigene Entscheidung treffen möchte, kann auf ein Sondervermögen der Deutschen Bundesbank zurückgreifen, das unter dem Namen Frühstartrente geführt wird und verpflichtend in global gestreute Aktien investieren muss. Das Finanzministerium hat eine Modellrechnung vorgelegt, der zufolge bis zum 65. Lebensjahr ein Gesamtvermögen von rund 53.000 Euro entstehen könnte.
Kosten für den Bund
Für den Bundeshaushalt werden im Jahr 2027 Förderausgaben von 198 Millionen Euro erwartet, die bis 2030 auf bis zu 411 Millionen Euro anwachsen könnten.