Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Verkaufsende

Neue Nikotingesetze – Einweg-Vapes vor dem Aus: Was ab Jänner in Österreich verboten ist

Neue Nikotingesetze – Einweg-Vapes vor dem Aus: Was ab Jänner in Österreich verboten ist
(Foto: Pexels)
3 Min. Lesezeit |

Auch nikotinfrei und mit Ladeanschluss können sie betroffen sein: Für Einweg-Vapes endet in Österreich mit Jahreswechsel der erlaubte Verkauf. Welche Geräte unter das Verbot fallen – und warum Onlinebestellungen keine einfache Alternative sind.

In Österreich läuft die Übergangsfrist für Einweg-E-Zigaretten aus. Noch bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Händler dafür zugelassene Restbestände an Verbraucher verkaufen. Ab 1. Jänner 2027 ist damit Schluss. Betroffen sind Einweggeräte mit und ohne Nikotin.

Das Verkaufsende ist bereits gesetzlich beschlossen. Die maßgeblichen Änderungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes sind am 20. August 2026 in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung ermöglicht den zeitlich begrenzten Abverkauf zuvor hergestellter oder in Verkehr gebrachter Geräte.

Ein Ladeanschluss reicht nicht

Welche Produkte betroffen sind, entscheidet sich nicht allein daran, ob sie einen USB-Anschluss haben. Das Gesetz definiert eine E-Zigarette als Einwegprodukt, wenn sie nicht nachfüllbar oder nicht nachladbar ist.

Ein wiederaufladbarer Akku macht ein Gerät deshalb noch nicht automatisch zu einem zulässigen Mehrwegprodukt. Lässt sich das verbrauchte Liquid nicht ersetzen, kann es weiterhin unter das Einwegverbot fallen.

Bestimmte austauschbare Kartuschen sowie Nachfüllbehälter und Tanks sind ausdrücklich von der Einwegdefinition ausgenommen. Ein generelles Verbot aller E-Zigaretten ist die Regelung daher nicht. Wiederverwendbare Systeme müssen weiterhin die jeweils geltenden Produktvorschriften erfüllen.

Auch nikotinfreie Einweggeräte betroffen

Der Hinweis „ohne Nikotin“ schafft keine Ausnahme vom Verkaufsverbot. Entscheidend ist die Einordnung als Einweg-E-Zigarette.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Verkauf und privatem Besitz: Aus dem Verkaufsende folgt kein pauschales Besitzverbot für bereits gekaufte Geräte. Bestehende Jugendschutzbestimmungen und Regeln zur Nutzung von E-Zigaretten bleiben davon unberührt.

Fast drei von zehn befragten Schülern nutzen E-Zigaretten

Wie relevant das Thema für Jugendliche ist, zeigt die österreichische ESPAD-Erhebung 2024: 29 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler berichteten, in den vergangenen 30 Tagen E-Zigaretten konsumiert zu haben. Bei klassischen Zigaretten waren es 23 Prozent.

Die Untersuchung umfasst 7.735 Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 17 Jahren aus der neunten und zehnten Schulstufe. Die Zahlen bedeuten weder, dass alle diese Jugendlichen täglich konsumieren, noch beziehen sie sich ausschließlich auf Einweggeräte.

Nach Angaben der Gesundheit Österreich sind E-Zigaretten bei Jugendlichen inzwischen das häufigste Einstiegsprodukt für Nikotinkonsum. Der Jugendschutz ist ein wesentlicher Hintergrund der verschärften gesetzlichen Regeln.

Online bestellen ist keine einfache Ausweichlösung

Wer nach dem Verkaufsende auf einen Onlineshop ausweichen möchte, sollte die geltenden Vorschriften kennen: Der Versandhandel mit E-Zigaretten und Liquids an Verbraucher ist in Österreich bereits verboten.

Diese Beschränkung entsteht nicht erst mit dem Jahreswechsel. Dass ein ausländischer Shop eine Lieferung nach Österreich anbietet, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Versand erlaubt ist.

Leere Vapes gehören nicht in den Restmüll

Neben dem Jugendschutz spielt auch die Entsorgung eine Rolle. E-Zigaretten enthalten Batterien oder Akkus und müssen getrennt gesammelt werden. Bei unsachgemäßer Behandlung besteht Brandgefahr.

Verbrauchte Geräte gehören deshalb nicht in den Restmüll. Sie können bei Sammelstellen für Elektrokleingeräte abgegeben werden. Auch manche Trafiken bieten dafür spezielle Sammelboxen an.

Für Käufer ist vor dem Jahreswechsel damit vor allem die Bauart entscheidend: Einweggerät und wiederverwendbares System können ähnlich aussehen – rechtlich macht dieser Unterschied ab Jänner den Verkauf jedoch entscheidend aus.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen