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Wahlbetrug

Green Card, aber kein Wahlrecht: Bosnier in New York vor Gericht

Green Card, aber kein Wahlrecht: Bosnier in New York vor Gericht
(Foto: Pexels)
3 Min. Lesezeit |

Eine Green Card erlaubt dauerhaftes Leben in den USA, aber keine Teilnahme an Bundeswahlen. Ein 30-jähriger Bosnier und vier weitere ausländische Staatsangehörige sollen dennoch gewählt haben. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu ein Jahr Haft und eine hohe Geldstrafe.

Gegen den bosnischen Staatsangehörigen Suad Sasic und vier weitere Personen laufen im Bundesstaat New York Strafverfahren wegen mutmaßlich unzulässiger Wahlteilnahme. Nach Angaben der zuständigen Bundesstaatsanwaltschaft erschienen die fünf Beschuldigten am 13. und 14. Oktober 2026 zu Gerichtsterminen. Die Behörde gab die Fälle am 16. Oktober bekannt.

Neben Sasic werden die britischen Staatsangehörigen Vikki Bradt und Samantha Merkle sowie die kanadischen Staatsangehörigen Jacques Patry und Paula Stitt beschuldigt. Alle fünf verfügen laut Behörden über dauerhaftes Aufenthaltsrecht in den USA.

Green Card ist kein Wahlrecht

Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Personen vor, wissentlich an Wahlen teilgenommen zu haben, bei denen auch Bundesämter zur Abstimmung standen, obwohl ihnen ihre fehlende US-Staatsbürgerschaft bekannt gewesen sei. Eine Green Card begründet keine Berechtigung zur Teilnahme an US-Bundeswahlen.

Für Sasic nennt die veröffentlichte Mitteilung weder einen konkreten Wahltermin noch eine Partei oder einen Kandidaten, für den er gestimmt haben soll. Die Vorwürfe sind bislang keine gerichtlichen Feststellungen. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Bis zu ein Jahr Haft möglich

Bei einer Verurteilung drohen nach Angaben der Bundesstaatsanwaltschaft bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe und bis zu 100.000 US-Dollar Geldstrafe. Die tatsächliche Strafe würde das Gericht anhand der gesetzlichen Bestimmungen und der individuellen Umstände festsetzen.

Bekannt gegeben wurden die Fälle von John A. Sarcone III, dem ersten Stellvertreter des zuständigen US-Bundesstaatsanwalts, und Anthony J. Patrone, dem kommissarischen Leiter des Büros von Homeland Security Investigations in Buffalo. Beide betonten die Bedeutung rechtmäßiger Wahlen für das Vertrauen in staatliche Institutionen.

Weitere Fälle in zwei Bundesstaaten

Die fünf New Yorker Fälle gehören zu mehreren Verfahren, die das US-Justizministerium am 16. Oktober gemeinsam veröffentlichte. Insgesamt betreffen sie 16 ausländische Staatsangehörige: zehn in North Carolina, fünf in New York und eine Person in Idaho. Die Vorwürfe unterscheiden sich und umfassen teilweise auch falsche Angaben zur US-Staatsbürgerschaft.

Ein gemeinsames Verfahren oder ein organisiertes Vorgehen der Beschuldigten ist damit nicht belegt. Bei den fünf Personen in New York wird in der Mitteilung die mutmaßlich unzulässige Wahlteilnahme genannt; eine zusätzliche falsche Behauptung der US-Staatsbürgerschaft wird dort nicht ausdrücklich als eigener Vorwurf aufgeführt.

Die Bekanntgabe erfolgt wenige Wochen vor den Kongresswahlen am 3. November 2026. Die veröffentlichten Fälle betreffen jedoch frühere Wahlteilnahmen und keine Stimmabgabe bei dieser bevorstehenden Abstimmung.

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KO KOSMO-Redaktion
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