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Schulstart

150 Euro pro Schulkind: Dieses Guthaben verfällt am 31. Oktober

150 Euro pro Schulkind: Dieses Guthaben verfällt am 31. Oktober
KOSMO
5 Min. Lesezeit |

In der Schulstart-App könnte noch Geld für eure Kinder liegen – doch die Frist läuft ab. Die 150-Euro-Gutscheine der Aktion „Schulstartklar!“ müssen bis 31. Oktober 2026 eingelöst werden. Das gilt auch für Restbeträge aus bereits aktivierten Gutscheinen.

Hefte, Stifte, Lernmaterialien oder Druckerpatronen: Auch nach dem Schulbeginn brauchen Kinder regelmäßig Nachschub. Familien mit einem Gutschein der Aktion „Schulstartklar!“ sollten deshalb jetzt prüfen, ob noch Guthaben vorhanden ist.

Bis einschließlich Samstag, 31. Oktober 2026, müssen die Gutscheine freigeschaltet und ausgegeben werden. Danach werden sie gesperrt. Nicht verbrauchtes Guthaben lässt sich anschließend nicht mehr verwenden oder in bar auszahlen.

Wer berechtigt ist

Die Aktion unterstützt Familien mit Schulkindern, die im Juni 2026 Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen haben. Pro anspruchsberechtigtem Schulkind gibt es einen Gutschein im Wert von 150 Euro.

Erfasst sind verschiedene Schulformen, darunter Vorschule, Volksschule, weiterführende Schulen und Berufsschule. Die offiziellen Informationen nennen Schulkinder bis 24 Jahre. Auch Jugendliche in einer Lehre können daher unter den entsprechenden Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Ein niedriges Einkommen allein reicht für diese Aktion nicht aus. Ebenso erhalten nicht automatisch alle Familien mit Familienbeihilfe einen Gutschein. Maßgeblich ist der berechtigte Sozialhilfe- beziehungsweise Mindestsicherungsbezug im vorgesehenen Monat.

150 Euro je Kind

Bei zwei berechtigten Kindern beträgt die Unterstützung insgesamt 300 Euro, bei drei Kindern 450 Euro. Für die laufende Aktion wurden österreichweit rund 48.000 berechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angekündigt.

Es handelt sich um zweckgebundene Einkaufsgutscheine. Das Geld wird nicht frei verfügbar auf ein Bankkonto überwiesen.

Restbetrag kontrollieren

Auch wer den Gutschein bereits verwendet hat, sollte noch einmal nachsehen. Er kann auf mehrere Einkäufe aufgeteilt werden. Ein früherer Einkauf bedeutet deshalb nicht, dass das gesamte Guthaben schon verbraucht ist.

Der verbleibende Betrag steht in der Schulstart-App und auf dem Kassenbon. Wichtig: Die Aktivierung verlängert die Gültigkeit nicht. Auch ein längst freigeschalteter Gutschein muss bis 31. Oktober vollständig eingelöst werden.

Nur in Filialen

Die Gutscheine gelten in allen österreichischen Filialen von Libro und Pagro. In anderen Geschäften und in Onlineshops können sie nicht eingesetzt werden.

Wer während der Herbstferien verreist, sollte den Einkauf deshalb vorher einplanen. Vom Urlaubsort aus online zu bestellen oder den Gutschein im Ausland einzulösen, ist nicht möglich. Für den letzten Einkaufstag sind außerdem die Öffnungszeiten der jeweiligen Filiale zu beachten.

Diese Einkäufe zählen

Mit dem Gutschein dürfen Schulartikel gekauft werden. Dazu gehören beispielsweise Hefte, Blöcke, Schreib- und Zeichenmaterial, Ordner, Mappen, Taschenrechner, Schultaschen und Rucksäcke.

Die offizielle Produktliste umfasst außerdem Lernhilfen, Lern- und Sprachbücher, Brotboxen, Trinkflaschen, Drucker, Druckerpatronen, Kopierpapier, USB-Sticks und bestimmtes Computerzubehör.

Ausgeschlossen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Notebooks, Computerspiele, Konsolen und Spielwaren. Der Gutschein kann daher nicht für beliebige Weihnachtsgeschenke verwendet werden.

So bezahlt ihr

Berechtigte Haushalte erhalten ein Informationsschreiben mit einem QR-Code. Dieser wird in der Schulstart-App gescannt, um die Gutscheine freizuschalten. Alternativ kann der darunter angeführte Code eingegeben werden.

An der Kassa muss vor dem Scannen der Waren mitgeteilt werden, dass mit einem Schulstart-Gutschein bezahlt wird. Anschließend wird der Gutschein in der App oder im Wallet vorgezeigt.

Übersteigt der Einkauf das vorhandene Guthaben, darf die Differenz selbst bezahlt werden. Liegt der Einkauf darunter, bleibt der Rest für weitere zulässige Einkäufe erhalten – allerdings ebenfalls nur bis zum Ablauf der Frist.

Brief fehlt?

Wer trotz erfüllter Voraussetzungen keinen Brief erhalten hat oder bei wem ein anspruchsberechtigtes Kind im Schreiben fehlt, sollte sich umgehend an die Behörde wenden, von der die Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen wird.

Auch bei einem verlorenen Schreiben ist diese Behörde die richtige Anlaufstelle. Ersatzschreiben oder Datenkorrekturen können laut offizieller Auskunft mehrere Wochen benötigen. Eine rechtzeitige Klärung bis zum Fristende ist daher nicht garantiert.

Hilfe beim Handy

Wer kein Smartphone besitzt oder Schwierigkeiten beim Freischalten hat, erhält Unterstützung unter der kostenlosen Hotline 0800 4000 33. Auf schulstart.gv.at steht außerdem ein Kontaktformular zur Verfügung.

Ein mögliches Hindernis betrifft App-Store-Konten außerhalb der EU: Laut offizieller FAQ kann die Schulstart-App damit nicht verfügbar sein. Betroffene sollten sich frühzeitig Hilfe holen.

Das Wallet ist für die Einlösung nicht zwingend erforderlich. Der Gutschein kann auch direkt in der Schulstart-App geöffnet und an der Kassa vorgezeigt werden.

Vorsicht vor Betrug

Die Verantwortlichen warnen ausdrücklich vor Betrugsversuchen. Für die Aktion werden keine privaten Bankkonto- oder Kreditkartendaten verlangt.

Wer solche Angaben zur angeblichen Freischaltung der 150 Euro machen soll, sollte keine Daten übermitteln und die Nachricht über die offiziellen Kontaktmöglichkeiten überprüfen lassen.

Nicht verwechseln

„Schulstartklar!“ ist nicht dasselbe wie das Schulstartgeld, das gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Auch die Frühjahrsaktion „Schulstartplus“ hat eigene Bedingungen und Fristen.

Die aktuelle Erinnerung betrifft die Schulstartklar-Gutscheine für das Schuljahr 2026/2027: Wer noch Guthaben hat, muss es spätestens am 31. Oktober 2026 in einer österreichischen Libro- oder Pagro-Filiale für zulässige Schulartikel einlösen.

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KO KOSMO-Redaktion
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