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ERHÖHUNG

Rezeptgebühr wird erhöht: So viel müsst ihr für Medikamente zahlen

Rezeptgebühr wird erhöht: So viel müsst ihr für Medikamente zahlen
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Im Jahr 2025 wird die Rezeptgebühr für Medikamente auf 7,50 Euro angehoben, wie die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bekanntgegeben hat.

Diese regelmäßige Anpassung erfolgt gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und wird jährlich automatisch durchgeführt. Die Erhöhung orientiert sich an der sogenannten Aufwertungszahl, die sich aus den Veränderungen in der durchschnittlichen Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung ergibt. Für das kommende Jahr wird der Wert der Aufwertungszahl voraussichtlich bei 1,063 liegen.

Einige Personengruppen sind von der Rezeptgebühr befreit. Dazu gehören Menschen mit bestimmten anzeigepflichtigen Krankheiten wie AIDS sowie weitere gesetzlich definierte Gruppen. Darüber hinaus können Personen unter bestimmten Umständen eine Befreiung beantragen, die online, persönlich oder per Post eingereicht werden kann.

Für Versicherte mit einem hohen Arzneimittelbedarf und geringem Einkommen gibt es eine sogenannte Rezeptgebühren-Obergrenze: Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Schwelle von zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens durch Rezeptgebühren überschritten, entfällt die Gebühr für den Rest des Jahres automatisch. Diese Erleichterung erfolgt ohne zusätzlichen Antrag und wird direkt mit dem Nettoeinkommen des Versicherten abgeglichen.

Pressesprecherin Caroline Göschl hebt die Bedeutung dieser Maßnahme hervor: „Menschen mit erhöhtem Medikamentenbedarf und geringem Einkommen erfahren durch diese Regelung eine spürbare finanzielle Entlastung.“

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Abwicklung der Kosten

Die Rezeptgebühren werden auf einem persönlichen Konto der Versicherten verzeichnet und mit den Einkünften abgeglichen, um die automatische Befreiung zu aktivieren, sobald die obere Grenze erreicht ist. Personen, die von der Gebühr befreit sind, erhalten die gesamten Medikamentenkosten erstattet, mit Ausnahme von Privatverschreibungen und rezeptfreien Heilmitteln.

Diese Regelungen und Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Kosten für notwendige Medikamente überschaubar bleiben und Personen mit besonderen Bedürfnissen finanziell unterstützt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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