Mit dem Beginn des Jahres 2025 werden Pendler in Österreich von einer signifikanten Anpassung des Kilometergeldes profitieren. Diese Änderung betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsweg mit dem privaten Fahrzeug zurücklegen – sei es mit dem Auto, Kombi, Fahrrad oder Motorrad.
Seit seiner Einführung im Jahr 2008 blieb der Kilometergeldsatz für kraftradbetriebene und motorisierte Fortbewegungsmittel konstant: Autofahrer erhielten bis dato 42 Cent pro Kilometer, Motorradfahrer 24 Cent und Radfahrer 38 Cent. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Beträge auf einheitlich 50 Cent pro Kilometer erhöht, was alle Arten von Verkehrsteilnehmern begünstigt. Radfahrer profitieren jedoch erst ab einer zurückgelegten Strecke von mehr als einem Kilometer.
Verbesserungen für Umweltbewusste
Auch umweltbewusste Pendler können sich freuen: Das Kilometergeld für Mitfahrer in Fahrgemeinschaften wird von fünf auf 15 Cent angehoben, wobei der Betrag dem Fahrzeugführer zugutekommt. Um eine umweltfreundlichere Anreise zu fördern, verbessert die Regierung zudem die Erstattungssätze für öffentliche Verkehrsmittel.
Ein wichtiger Punkt für Arbeitnehmer: Wer sich einmal für den ab 2025 geltenden Kilometersatz entscheidet, hat keine Möglichkeit der rückwirkenden Änderung. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn höhere Fahrtkosten nachgewiesen werden können, wie der ÖAMTC betont. In solchen Fällen dürfen Differenzbeträge bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Um das gestiegene Kilometergeld in Anspruch nehmen zu können, müssen die gefahrenen Strecken detailliert dokumentiert werden. Durchschnittlich legen Österreicher etwa 27 Kilometer bis zur Arbeit zurück, was bei fünf Tagen pro Woche eine Erstattung von rund 270 Euro pro Monat ermöglichen könnte. Der Nachweis der Strecken erfolgt am besten durch ein Fahrtenbuch oder präzise Reisekostenaufstellungen, wie es die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt.
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