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Gesetzesänderung

Kein Jawort unter 18: Neues Gesetz trifft auch ausländische Ehen

Kein Jawort unter 18: Neues Gesetz trifft auch ausländische Ehen
(Foto: iStockphoto)
2 Min. Lesezeit |

Österreich verschärft sein Eherecht: Ab August müssen beide Partner volljährig sein und dürfen nicht miteinander verwandt sein – mit Konsequenzen für im Ausland geschlossene Ehen.

Ab dem 1. August tritt in Österreich ein umfassendes Verbot von Eheschließungen mit Minderjährigen in Kraft. Das Parlament hat beschlossen, dass künftig beide Partner volljährig sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Parallel dazu werden auch Eheschließungen zwischen Verwandten – insbesondere zwischen Cousins und Cousinen – untersagt.

Die neuen Regelungen gelten nicht nur für im Inland geschlossene Ehen. Ab August 2025 wird Österreich auch im Ausland geschlossene Minderjährigenehen sowie Verwandtenehen nicht mehr anerkennen. Die Behörden werden die Verwandtschaftsverhältnisse anhand von Geburtsurkunden im Standesamt überprüfen. Wer versucht, die zuständigen Stellen zu täuschen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafen können verhängt werden.

Kulturelle Hintergründe

Beide Eheformen waren bislang besonders in bestimmten Migrantengruppen verbreitet. Nach Angaben des Ministeriums für Familie und Jugend werden in einigen muslimisch geprägten Ländern sogar sechs von zehn Ehen zwischen Verwandten geschlossen.

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) begründete die Gesetzesänderung mit klaren Worten: „Solche Situationen wollen wir in Österreich bewusst verhindern.“ Die Ministerin stuft Zwangs- und Kinderehen als „geschlechtsspezifische Ehren- und Kulturgewalt sowie Menschenrechtsverletzungen“ ein.

Kontroverse Diskussionen

Das neue Gesetz stößt auf geteilte Reaktionen. Vertreterinnen von Migrantinneninitiativen äußern Kritik: Der Verein Peregrina warnt vor Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen und sieht im Gesetz eine Verstärkung bestehender Stereotype. Statt pauschaler Verbote fordern sie mehr Beratungsangebote und gezielte soziale Unterstützung.

Die Regierung hingegen betont den Schutzcharakter der Reform: Das Verbot diene der Prävention von Zwangs- und Kinderehen sowie der Stärkung von Kinderrechten und stelle eine Angleichung an internationale Standards dar.

Übergangsregelungen für bestehende Ehen

Für bereits geschlossene Ehen gelten wichtige Ausnahmen: Das Gesetz wird nicht rückwirkend angewendet. Ehen, die vor dem Stichtag 1. August 2025 rechtsgültig geschlossen wurden – sowohl im In- als auch im Ausland – bleiben weiterhin anerkannt. Allerdings erhält die Staatsanwaltschaft wieder die Möglichkeit, bei fehlender Ehefähigkeit die Nichtigkeit einer Ehe zu beantragen.

Globales Problem

Die Problematik hat globale Dimensionen: Weltweit ist jedes fünfte Mädchen unter 18 Jahren bereits verheiratet. Insgesamt haben rund 650 Millionen Frauen weltweit im Kindesalter geheiratet.

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KO KOSMO-Redaktion
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