Nach dem tödlichen Angriff auf eine Joggerin in Oberösterreich ist das Schicksal besiegelt: Alle drei American Staffordshire Terrier müssen sterben – trotz Rettungsversuch der Halterin.
Der tödliche Vorfall mit drei American Staffordshire Terriern in Oberösterreich hat ein weiteres Kapitel erreicht: Nach dem Angriff auf eine 60-jährige Joggerin in Naarn im Machland, die am 2. Oktober 2023 ihren schweren Bissverletzungen noch am Tatort erlag, ist nun das Schicksal aller beteiligten Hunde besiegelt. Die Attacke, bei der auch die Hundehalterin verletzt wurde und wochenlang im Krankenhaus behandelt werden musste, hatte österreichweit für Entsetzen gesorgt. Forensische Untersuchungen bestätigten später durch DNA-Spuren die Beteiligung aller drei Tiere am tödlichen Angriff. Der Vorfall löste unmittelbar eine politische Diskussion aus, in deren Folge die oberösterreichische Landesregierung verschärfte Regelungen für Hundebesitzer ankündigte.
Während „Elmo“ bereits am Tag des Vorfalls eingeschläfert wurde, blieb das Schicksal der beiden anderen Hunde zunächst offen. Nun hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich am Freitag eine endgültige Entscheidung getroffen: Auch „Peanut“ und „Cookie“ müssen eingeschläfert werden. Ein Gerichtssprecher bestätigte gegenüber „Heute“, dass die Beschwerde der 38-jährigen Halterin abgewiesen wurde. Die Frau hatte argumentiert, sie habe die Tiere bereits an einen Spezialtrainer abgegeben, wo sie weiterleben könnten. Das Gericht erkannte jedoch keine rechtsgültige Eigentumsübertragung an. Zudem sei nach dem neuen Hundehaltegesetz eine erneute Gefährlichkeitsprüfung nicht mehr zulässig.
Verschärfte Gesetzeslage
Die fatale Hundeattacke vom Oktober vergangenen Jahres, bei der die Joggerin getötet und die Halterin selbst verletzt wurde, entfachte eine intensive Debatte über die Regelungen zur Hundehaltung in Oberösterreich. Seit Dezember 2024 gilt in dem Bundesland eine klare Regelung: Stirbt ein Mensch durch einen Hundebiss, wird das Tier automatisch als besonders gefährlich eingestuft und muss eingeschläfert werden – ohne Möglichkeit zur Anfechtung. Grundlage für diese Entscheidung bildet das Strafurteil gegen die Halterin wegen grob fahrlässiger Tötung.
Die beiden zum Tode verurteilten Hunde waren zwischenzeitlich in einem niederösterreichischen Tierheim untergebracht und befanden sich zuletzt offenbar in der Obhut eines Hundetrainers.