Statt Hilfe bei der verschlossenen Tür erhielt sie zwei Löcher und doppelte Abbuchung. Der Fall einer Wienerin zeigt, wie ein internationales Betrügernetzwerk mit falschen Schlüsseldiensten operiert.
Als eine 64-jährige Wienerin im April 2024 einen Schlüsseldienst benötigte, geriet sie an Betrüger. Über die Internetseite „MR Service 24“ kontaktierte sie einen vermeintlichen Fachbetrieb, dessen Mitarbeiter ihre Tür beschädigte und ihr zweimal 578 Euro in Rechnung stellte. „Mir wurden zweimal 578 Euro abgebucht und eine kaputte Tür mit zwei Löchern hinterlassen“, berichtete die Frau, die den Monteur später auf Polizeifotos identifizierte und nun andere vor ähnlichen Erfahrungen bewahren möchte. Der Mann hatte zunächst Schwierigkeiten beim Schlossaustausch und holte Verstärkung, doch auch mit drei Personen gelang der Austausch nicht.
Verdächtiger leugnet
Die Ermittler konnten den Hauptverdächtigen in Deutschland ausfindig machen. Der 22-jährige Schulabbrecher aus Gelsenkirchen bestritt vor Gericht, in Wien tätig gewesen zu sein. Er gab lediglich zu, in Salzburg Türen geöffnet zu haben, wofür er durch YouTube-Videos angelernt worden sei. „Wenn ich nicht helfen konnte, habe ich auch nichts verlangt“, versicherte der türkischstämmige Deutsche, der von Rechtsanwalt Nicholas Kogler vertreten wurde.
Als einfacher Monteur habe er kaum etwas von den überhöhten Rechnungsbeträgen erhalten, zu denen die Mitarbeiter von der Führungsebene angehalten wurden. Der junge Mann beteuerte: „Was da abgegangen ist, konnte ich nicht übers Herz bringen“ und behauptete, selbst nie überzogen zu haben.
Umfangreiche Ermittlungen
Die Ermittlungen gegen das internationale Betrügernetzwerk laufen bereits seit 2019. „Wir ermitteln gegen mehr als Hundert verdächtige Personen der internationalen Organisation, es gibt allein 15 verschiedene Firmen mit Scheinadressen und mehr als 1.400 Fakten“, erläuterte ein Ermittler während seiner Zeugenaussage und gab damit Einblick in die umfangreiche Arbeit der „Soko Schlüsseldienst“.
Trotz intensiver Bemühungen gelingt es den Strafverfolgungsbehörden bislang nicht, die Hintermänner des Netzwerks zu fassen, die über Briefkastenfirmen, Telefonate und Chatgruppen operieren.
Da zwei Geschädigte nicht zur Verhandlung erschienen, musste der Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges und krimineller Vereinigung vertagt werden. Die Unschuldsvermutung gilt.