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So kannst du mehrere tausend EURO zurückholen

So kannst du mehrere tausend EURO zurückholen
Foto: Advofin
4 Min. Lesezeit |

Viele Menschen in Österreich haben für ihren Kredit hohe Bearbeitungsgebühren bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Gebühren rechtswidrig und rückforderbar sein. Wer alte Kreditunterlagen noch zu Hause hat, sollte deshalb genauer hinsehen.

Ein Kredit gehört für viele Familien zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Ob Wohnung, Haus, Renovierung, Auto oder Betrieb: Wer Geld von einer Bank aufgenommen hat, bezahlte neben Zinsen häufig auch sogenannte Kreditbearbeitungsgebühren.

Gerade diese Gebühren stehen seit einiger Zeit im rechtlichen Fokus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass solche Gebühren unter bestimmten Umständen unzulässig sein können – etwa wenn ihre Höhe oder Berechnung für Kreditnehmer:innen nicht ausreichend nachvollziehbar ist.

Bei größeren Krediten können tausende Euro zusammenkommen

Besonders bei Wohn- und Immobilienkrediten können Bearbeitungsgebühren schnell beträchtliche Summen erreichen. Je höher der Kredit, desto größer konnte auch die verrechnete Gebühr ausfallen.

Für Kreditnehmer:innen kann es daher sinnvoll sein, alte Verträge noch einmal hervorzuholen. Laut AdvoFin kommen grundsätzlich Kreditverträge für eine Prüfung infrage, die nach dem 1. Jänner 2000 bei einer österreichischen Bank abgeschlossen wurden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede bezahlte Kreditgebühr automatisch zurückgefordert werden kann.

Nicht jeder Kreditvertrag ist gleich

Ob eine Kreditbearbeitungsgebühr tatsächlich rückforderbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Vertragsklausel, die Höhe der verrechneten Gebühr und die Frage, ob die Kosten für Kund:innen verständlich und nachvollziehbar dargestellt wurden.

Genau deshalb lohnt sich ein Blick in die alten Unterlagen: Kreditvertrag, Kontoauszüge oder sonstige Dokumente liegen bei vielen Menschen seit Jahren unbeachtet in einem Ordner.

Gerade bei älteren Verträgen kann sich diese Suche heute finanziell auszahlen.

Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich – ein Kostenrisiko tragen Betroffene nicht.
FOTO: Advofin

Kostenloser Schnell-Check für Kreditverträge

Der Wiener Prozessfinanzierer AdvoFin bietet Interessierten einen kostenlosen und unverbindlichen Schnell-Check an. Dabei wird geprüft, ob eine Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren grundsätzlich möglich sein könnte.

Die Anmeldung erfolgt laut AdvoFin online und dauert rund fünf Minuten. Für die erste Anmeldung sind noch keine Unterlagen notwendig. Im weiteren Verlauf wird in der Regel lediglich der Kreditvertrag benötigt.

AdvoFin gibt an, sich anschließend innerhalb von 24 Stunden zu melden und Kund:innen durch den weiteren Prozess zu begleiten.

Kein Kostenrisiko für Betroffene

AdvoFin ist seit 2001 als Prozessfinanzierer in Österreich tätig. Bei geeigneten Fällen übernimmt das Unternehmen nach eigenen Angaben die Finanzierung und Organisation der Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

Für Kund:innen soll dabei kein Kostenrisiko entstehen. Nur wenn tatsächlich Geld erfolgreich zurückgeholt wird, erhält AdvoFin einen Anteil am durchgesetzten Betrag.

Nach Unternehmensangaben konnte AdvoFin bereits mehr als 370 Millionen Euro für über 90.000 Kund:innen zurückholen. Das Unternehmen war unter anderem in Fällen rund um Meinl, Immofinanz, Online-Glücksspielverluste und Handy-Servicepauschalen tätig.

Warum das Thema viele Familien betrifft

Für viele Menschen in Österreich ist das Thema besonders relevant. Wohnungen wurden gekauft, Häuser gebaut, Renovierungen finanziert oder Betriebe mit Krediten aufgebaut.

Gerade in Familien wurden solche finanziellen Entscheidungen oft gemeinsam getragen. Eltern unterstützten ihre Kinder, Verwandte halfen einander und Kredite liefen teilweise über Jahrzehnte.

Was beim Vertragsabschluss genau unterschrieben wurde, gerät dabei schnell in Vergessenheit. Viele Kund:innen vertrauten darauf, dass die von ihrer Bank verrechneten Gebühren korrekt waren.

Amela Dedovic, Prokuristin AdvoFin Prozessfinanzierung AG

Alte Kreditunterlagen nicht vorschnell wegwerfen

Wer in der Vergangenheit bei einem Kredit eine Bearbeitungsgebühr bezahlt hat, sollte seinen Vertrag deshalb nicht einfach im Ordner verstauben lassen.

Wichtig bleibt allerdings: Eine Bearbeitungsgebühr bedeutet nicht automatisch, dass ein Anspruch auf Rückzahlung besteht. Ob eine Rückforderung möglich ist, muss anhand des konkreten Kreditvertrags beurteilt werden.

Gerade bei größeren Immobilienkrediten können jedoch schnell mehrere tausend Euro betroffen sein.

Mehr Informationen und den kostenlosen Schnell-Check gibt es unter:
www.advofin.at/gebuehren

Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung.

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KO KOSMO-Redaktion
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