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Medienregulierung

Porno-Verbot ab November: Land greift rigoros durch – 43 Prozent der Teens betroffen

Porno-Verbot ab November: Land greift rigoros durch – 43 Prozent der Teens betroffen
(Foto: Pexels)
3 Min. Lesezeit |

Bestimmte pornografische Darstellungen werden in England und Wales ab November strafbar – nicht nur für Anbieter. Auch private Nutzer können wegen Besitzes belangt werden. Die neuen Vorschriften können zudem realistisch wirkende KI-Inhalte erfassen.

In England und Wales treten am 6. November 2026 neue Strafvorschriften für bestimmte pornografische Inhalte in Kraft. Sie sind Teil des „Crime and Policing Act 2026“ und betreffen sowohl den Besitz als auch die Veröffentlichung und Weitergabe der erfassten Darstellungen. Die britische Regierung begründet die Maßnahmen damit, dass solche Inhalte schädliches oder strafbares Verhalten normalisieren könnten.

Welche Darstellungen betroffen sind

Die Vorschriften erfassen pornografische Bilder und Videos, die Strangulation oder Erstickung ausdrücklich und realistisch darstellen. Hinzu kommen Darstellungen penetrativer sexueller Handlungen zwischen bestimmten tatsächlichen oder gespielten Verwandten. Dazu zählen etwa Eltern-Kind- und Geschwisterkonstellationen. Bestimmte Stief- und Pflegefamilienkonstellationen werden erfasst, wenn eine beteiligte Person als minderjährig dargestellt wird.

Eine weitere Kategorie betrifft sexuelle Handlungen zwischen mindestens zwei Personen, bei denen mindestens eine Person als unter 16 Jahre alt erscheint oder eine entsprechende Rolle spielt. Damit können auch Darstellungen mit erwachsenen Darstellern strafbar sein. Entscheidend sind die gesetzlichen Merkmale der Darstellung – nicht allein das tatsächliche Alter der Mitwirkenden.

Die Vorschriften beschränken sich nicht auf echte Aufnahmen. Auch realistisch wirkende KI-generierte Darstellungen können darunterfallen. Voraussetzung ist, dass die abgebildeten Personen für einen vernünftigen Betrachter echt erscheinen und die weiteren gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Auch gespeicherte Dateien betroffen

Für den Besitz der erfassten Strangulations-, Erstickungs- oder Verwandtschaftsdarstellungen drohen bis zu zwei Jahre Haft. Bei den erfassten Darstellungen sexueller Handlungen mit einer als unter 16 dargestellten Person beträgt die Höchststrafe für Besitz drei Jahre. Für Veröffentlichung und Weitergabe sind bei allen drei Kategorien bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Besitz kann nach den Regierungshinweisen auch vorliegen, wenn Dateien auf einem Gerät, in einem persönlichen Konto oder in einer Cloud gespeichert sind. Veröffentlichung umfasst unter anderem Hochladen, Versenden und Teilen. Wer bereits entsprechende Inhalte besitzt oder anderen zugänglich macht, muss sie nach den Behördenhinweisen vor dem 6. November dauerhaft löschen beziehungsweise entfernen, sofern keine gesetzliche Ausnahme oder Verteidigungsmöglichkeit greift.

Solche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen bei unverlangt zugesandten und nicht unangemessen lange aufbewahrten Dateien oder bei einem legitimen Grund für den Besitz. Nicht jeder unbeabsichtigte Kontakt mit einem entsprechenden Bild bedeutet deshalb automatisch eine strafbare Handlung.

Regierung verweist auf Schutz vor Gewalt

Alex Davies-Jones, die im britischen Justizministerium unter anderem für Opferschutz und Gewalt gegen Frauen und Mädchen zuständig ist, verwies auf das Regierungsziel, diese Gewalt innerhalb eines Jahrzehnts zu halbieren. Es gehe nicht darum, harmlose sexuelle Vorlieben zu kriminalisieren. Die Regierung warne jedoch davor, dass Pornografie insbesondere bei jungen Menschen Vorstellungen von Beziehungen prägen könne.

Wie verbreitet Strangulation bei sexuellen Kontakten ist, untersuchte das Institute for Addressing Strangulation (IFAS). In einer Pilotbefragung von 2024 berichteten rund 35 Prozent der 16- bis 34-jährigen Befragten, mindestens einmal beim Sex gewürgt worden zu sein. Die Zustimmung zum sexuellen Kontakt bedeutete dabei nicht automatisch, dass auch das Würgen vorher vereinbart worden war.

Eine weitere IFAS-Befragung von 2025 ergab, dass 43 Prozent der befragten 16- und 17-Jährigen mit bisherigen sexuellen Erfahrungen schon Strangulation beim Sex erlebt hatten. Der Wert beruht auf einer kleinen Untergruppe von 93 Personen und darf nicht auf sämtliche Jugendlichen dieses Alters übertragen werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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