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Abzocke

4 Minuten geparkt – 374 Euro Strafe: Pensionist fassungslos

4 Minuten geparkt – 374 Euro Strafe: Pensionist fassungslos
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ein kurzer Telefonstopp auf einem privaten Tankstellenareal bringt einem 84-jährigen Motorradfahrer aus Niederösterreich Ärger ein: Ein Anwalt fordert 374 Euro. Der Pensionist wehrt sich.

Alois K. aus dem Bezirk Mödling hielt Ende August mit seinem Motorrad auf dem Gelände einer geschlossenen Tankstelle in Wöllersdorf im Bezirk Wiener Neustadt-Land an. Er wollte einen Anruf seiner Frau entgegennehmen. Nach seiner Darstellung dauerte der Aufenthalt lediglich vier Minuten; vom Motorrad sei er nicht einmal abgestiegen. Über den Fall berichtete „Heute“.

Wenige Tage später erhielt der Pensionist ein Anwaltsschreiben: Wegen des unbefugten Befahrens des Privatgrundstücks sollte er 374 Euro bezahlen. Andernfalls drohe eine Unterlassungs- und Leistungsklage. Bei dem Betrag handelt es sich um eine private Zahlungsforderung, nicht um eine behördliche Strafe.

70 Euro zurücküberwiesen

Der 84-Jährige wandte sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Nach seinen Angaben wurde ihm dort geraten, die hohe Forderung nicht zu bezahlen. Dennoch versuchte er, eine Einigung zu erreichen: Er schickte dem Anwalt ein handschriftliches Entschuldigungsschreiben und überwies 70 Euro als Zeichen seines guten Willens.

Doch das Geld wurde laut dem Pensionisten zurücküberwiesen. Anschließend seien eine weitere Mahnung und ein Schreiben eines Inkassobüros eingetroffen. Die geforderten 374 Euro will Alois K. weiterhin nicht bezahlen.

Eigentümeranwalt verteidigt Vorgehen

Der Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers, Oliver Luesgens, verteidigte das Vorgehen gegenüber „Heute“. Nach seinen Angaben fahren täglich 30 bis 60 Fahrzeuge unberechtigt auf das Areal. Das Grundstück sei durch mehrere Schilder deutlich als Privatgrund gekennzeichnet.

Die geforderte Summe bezeichnete der Anwalt als außergerichtlichen Einigungsvorschlag. Eine Absperrung sei diskutiert, wegen Kosten, Wartung und möglicher Schäden bislang aber nicht umgesetzt worden. Bereits zuvor hatte ein anderer Autofahrer nach einem kurzen Aufenthalt auf demselben Gelände eine vergleichbare Zahlungsaufforderung erhalten.

Besitzstörung: Was seit 2026 gilt

Seit 1. Jänner 2026 gelten in Österreich niedrigere Verfahrenskosten bei Besitzstörungen mit Kraftfahrzeugen. Nach den gemeinsamen Leitlinien von Arbeiterkammer, VKI, ÖAMTC und ARBÖ kostet eine entsprechende Klage im Regelfall rund 200 Euro, wenn sie nicht bekämpft beziehungsweise anerkannt wird. Darin enthalten sind Gerichtsgebühr, gegnerische Anwaltskosten und Halterauskunft.

Eine allgemeine Obergrenze für jeden Rechtsstreit ist das jedoch nicht. Wird das Verfahren bestritten, können höhere Kosten entstehen. Zudem ist entscheidend, welche Ansprüche geltend gemacht werden: Im Fall von Alois K. wurde laut Medienbericht eine Unterlassungs- und Leistungsklage angekündigt. Ob und in welchem Umfang die Forderung berechtigt ist, lässt sich ohne Prüfung des konkreten Schreibens nicht abschließend beurteilen.

Wer eine ähnliche Zahlungsaufforderung erhält, sollte das Schreiben, vorhandene Fotos der Beschilderung und Angaben zum Ablauf sichern. Die Verbraucherorganisationen empfehlen, vor einer Zahlung oder der Unterzeichnung einer Erklärung rechtlichen Rat einzuholen. Gerichtliche Schreiben und darin gesetzte Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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