Sarajevo, 1992: Scharfschützen terrorisieren eine Stadt. Jahrzehnte später endet ein österreichisches Ermittlungsverfahren – still und ohne Anklage.
Das Wiener Justizministerium hat das Strafverfahren gegen zwei österreichische Staatsbürger eingestellt, die im Verdacht gestanden waren, während des Krieges in Bosnien und Herzegowina als Scharfschützen aktiv gewesen zu sein. Als Grundlage für diese Entscheidung diente das Fehlen hinreichender Beweise.
Belagerung Sarajevos
Im Jänner 1992, auf dem Höhepunkt der Belagerung Sarajevos, stellten Scharfschützen für die eingeschlossene Zivilbevölkerung eine allgegenwärtige Bedrohung dar. In diesem Zusammenhang leiteten österreichische Behörden Ermittlungen gegen zwei Personen ein, die mutmaßlich an diesen Kampfhandlungen beteiligt gewesen sein sollen. Vergangene Woche übermittelte die Staatsanwaltschaft Krems einen Vorhabensbericht zu den bisherigen Untersuchungsergebnissen an das Justizministerium.
Verfahren eingestellt
Nach Prüfung dieses Berichts gelangten das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft Krems übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Beweise für eine Fortführung des Verfahrens nicht ausreichen.
In den Entscheidungsprozess war auch ein eigens einberufener Weisungsrat im Justizministerium eingebunden.