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Klarna, Ratenkauf und Co.: Ab November gelten in Österreich neue Regeln

Klarna, Ratenkauf und Co.: Ab November gelten in Österreich neue Regeln
(FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Heute bestellen, später bezahlen: Was beim Onlineshopping bequem klingt, kann das nächste Monatsbudget belasten. Ab 20. November 2026 werden in Österreich zusätzliche Bezahlmodelle wie „Buy now, pay later“ strenger geregelt. Entscheidend ist dabei, wer den Zahlungsaufschub gewährt.

Die Schuhe sofort, das Geld erst später. Das Smartphone in kleinen Raten statt als großer Einmalbetrag. Solche Angebote machen Einkäufe möglich, ohne dass sofort der gesamte Preis vom Konto abgeht. Die Zahlungspflicht verschwindet dadurch allerdings nicht: Sie wandert in die Zukunft.

Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz 2026 erweitert Österreich den Schutz bei solchen Finanzierungen. Die bereits beschlossene Reform tritt am 20. November in Kraft und erfasst auch bislang ausgenommene kurzfristige oder unentgeltliche Kreditierungen.

Warum auch „zinsfrei“ ein Kredit sein kann

Ob ein Angebot unter die Verbraucherkreditregeln fällt, hängt künftig weniger davon ab, ob Zinsen anfallen oder der Betrag klein ist. Auch ein kostenloser Zahlungsaufschub kann eine Finanzierung sein. Die bisherige allgemeine Untergrenze von 200 Euro entfällt.

Das betrifft insbesondere Modelle, bei denen ein externer Anbieter den späteren Zahlungstermin oder die Teilzahlung ermöglicht. „Buy now, pay later“ wird damit stärker wie das behandelt, was es wirtschaftlich ist: eine Verpflichtung, heute gekaufte Waren später zu bezahlen.

Justizministerin Anna Sporrer verwies bei der parlamentarischen Debatte auf das Risiko, mit wenigen Klicks am Smartphone mehrere Zahlungsverpflichtungen anzuhäufen. Die Reform soll den Verbraucherschutz an diese digitalen Geschäftsmodelle anpassen.

Was sich bei der Bonitätsprüfung ändert

Für die erfassten Finanzierungen gelten strengere Anforderungen an die Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit. Dabei sind relevante Informationen über Einkommen, Ausgaben und bestehende finanzielle Verpflichtungen angemessen zu berücksichtigen.

Ein Kredit darf nur bereitgestellt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass die vereinbarte Rückzahlung wahrscheinlich möglich ist. Daraus folgt jedoch keine pauschale Pflicht, bei jedem kleinen Einkauf einen Gehaltszettel hochzuladen. Umfang und Nachweise müssen zur Art, Höhe, Laufzeit und zum Risiko der Finanzierung passen.

Für Käufer bedeutet das: Ein Zahlungsaufschub ist keine garantierte Bezahloption. Ob er angeboten wird, hängt auch vom Ergebnis der Prüfung ab. Schon heute können Anbieter Bonitätsprüfungen vornehmen; neu sind die ausgeweiteten gesetzlichen Anforderungen.

Bleibt der normale Kauf auf Rechnung möglich?

Ja. Die Reform verbietet weder Rechnungskäufe noch Ratenzahlungen. Auch fällt nicht jeder Zahlungsaufschub automatisch unter sämtliche Kreditregeln.

Inhalt 1:

Für bestimmte zins- und gebührenfreie Zahlungsaufschübe, die Händler selbst ohne einen kreditgebenden Dritten gewähren, bestehen Ausnahmen. Dabei spielen unter anderem Zahlungsfrist, Unternehmensgröße und die Beteiligung weiterer Anbieter eine Rolle.

Deshalb ist der Name der Bezahloption allein nicht entscheidend. Ein direkt vom Händler angebotener Rechnungskauf kann rechtlich anders behandelt werden als eine Finanzierung über einen Zahlungsdienstleister. Bei Klarna und vergleichbaren Anbietern kommt es auf das konkrete Produkt und dessen Vertragsgestaltung an.

Kleine Raten können zusammen groß werden

Inhalt 2:

Wie schnell mehrere Finanzierungen das Budget binden, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Für Schuhe werden monatlich 30 Euro fällig, für ein Smartphone 45 Euro und für einen weiteren Einkauf 25 Euro. Zusammen sind das 100 Euro im Monat – zusätzlich zu Miete, Energie, Lebensmitteln und anderen Fixkosten.

Keine dieser Raten wirkt für sich besonders hoch. Entscheidend ist jedoch, wie viele Zahlungen gleichzeitig laufen und wie lange sie noch fällig sind. Auch zinsfreie Angebote belasten das künftig verfügbare Einkommen.

Ein sinnvoller Check vor dem Abschluss lautet deshalb: Wie hoch ist der insgesamt zu zahlende Betrag? Wann werden welche Raten fällig? Welche Kosten können bei verspäteter Zahlung entstehen? Und bleibt nach allen bestehenden Verpflichtungen ausreichend Geld für den Alltag?

Gilt die Reform auch für laufende Ratenkäufe?

Grundsätzlich gilt das neue Gesetz für Verträge und Kreditierungen, die ab dem 20. November 2026 abgeschlossen beziehungsweise gewährt werden. Für bereits bestehende unbefristete Verträge gelten einzelne Sonderregeln.

Ein früher abgeschlossener Ratenkauf wird deshalb nicht automatisch vollständig auf das neue Recht umgestellt. Maßgeblich sind Vertragsart, Abschlusszeitpunkt und die jeweiligen Übergangsbestimmungen. Bestehende Zahlungspflichten bleiben durch das Inkrafttreten der Reform bestehen.

Wer künftig „später bezahlen“ auswählt, sollte daher weiterhin auf den Gesamtbetrag schauen. Die neuen Regeln schaffen zusätzlichen Schutz – sie ersetzen nicht den Überblick über die eigenen offenen Rechnungen.

Inhalt 3:

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KO KOSMO-Redaktion
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