Österreich verabschiedet sich von der Klebevignette. Ab dem Vignettenjahr 2027 gibt es ausschließlich die digitale Variante. Doch beim Kauf gilt es aufzupassen: Bestimmte online gekaufte Vignetten dürfen Privatpersonen erst ab dem 18. Tag nutzen. Für kurzfristige Fahrten gibt es andere Möglichkeiten.
Die Fahrt zur Familie steht bevor, die Vignette wird noch schnell online gekauft. Die Bestätigung ist da, also kann es losgehen? Nicht unbedingt. Bei digitalen Jahres- und 2-Monats-Vignetten kann zwischen Kauf und frühestmöglicher Nutzung eine Wartefrist liegen.
Mit dem Umstieg auf die ausschließlich digitale Vignette ab 2027 wird dieser Unterschied für bisherige Käufer der Klebevariante besonders wichtig. Entscheidend sind die gewählte Vignettenart, der Kaufweg und der bestätigte Gültigkeitsbeginn.
Ab 2027 gibt es keine neue Klebevignette mehr
Die feuerrote Klebevignette für 2026 ist die letzte ihrer Art. Ab dem Vignettenjahr 2027 bietet die ASFINAG ausschließlich digitale Vignetten an. Diese werden dem Kennzeichen zugeordnet, statt auf die Windschutzscheibe geklebt zu werden.
„Nur noch digital“ bedeutet allerdings nicht „nur noch online“. Die Vignette kann weiterhin bei teilnehmenden Verkaufsstellen gekauft werden. Ein Smartphone oder ein eigenes Onlinekonto ist dafür nicht erforderlich.
Wann die 18-Tage-Frist gilt
Wer als Privatperson eine digitale Jahresvignette oder 2-Monats-Vignette im ASFINAG-Mautshop oder über die ASFINAG-App kauft, kann sie nach den derzeit veröffentlichten Regeln frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf nutzen.
Die ASFINAG begründet dies mit dem 14-tägigen Rücktrittsrecht beim Onlinekauf und zusätzlichen drei Tagen für einen möglichen Postweg. Eine sofortige Bezahlung oder erhaltene Kaufbestätigung verkürzt diese Frist nicht.
Die Regel besteht bereits. Sie ist keine neue technische Verzögerung, die erst durch die Umstellung 2027 entsteht.
Diese digitalen Vignetten können sofort gelten
Für die 1-Tages- und die 10-Tages-Vignette entfällt diese Wartefrist auch beim privaten Onlinekauf im ASFINAG-Mautshop beziehungsweise in der App. Hier kann eine sofortige Gültigkeit ausgewählt werden.
Wer kurzfristig eine Jahres- oder 2-Monats-Vignette benötigt, kann sie bei einer entsprechenden Vertriebsstelle, an einer ASFINAG-Mautstelle oder einem Vertriebsautomaten kaufen. Dort entfällt die 18-Tage-Frist.
Verkaufsstellen gibt es unter anderem bei teilnehmenden Tankstellen und Trafiken sowie bei ÖAMTC, ARBÖ und ADAC. Maßgeblich bleibt immer der auf der Bestätigung angeführte Gültigkeitszeitraum. Auch ein Kauf ohne Wartefrist macht ein Produkt mit späterem Gültigkeitsbeginn nicht vorzeitig nutzbar.
Die Jahresvignette 2026 bleibt bis Ende Jänner gültig
Wer bereits eine gültige Jahresvignette 2026 besitzt, muss wegen des Jahreswechsels nicht sofort eine neue kaufen. Sie gilt noch bis einschließlich 31. Jänner 2027. Das betrifft auch die ordnungsgemäß angebrachte Klebe-Jahresvignette.
Für eine Weihnachtsfahrt im Dezember ist daher keine zusätzliche Jahresvignette 2027 nötig, wenn die bestehende Jahresvignette 2026 das verwendete Fahrzeug beziehungsweise Kennzeichen abdeckt.
Der Abschied von der Klebevignette verkürzt deren bereits festgelegte Gültigkeit nicht.
Tagesvignette gilt nicht für 24 Stunden ab Kauf
Ein weiterer Unterschied ist bei Nachtfahrten wichtig: Die 1-Tages-Vignette gilt für einen Kalendertag. Sie bietet keine rollierende Gültigkeit von 24 Stunden ab dem Kaufzeitpunkt.
Wer sie am Abend für eine sofortige Nutzung kauft, kann damit nicht automatisch bis zum nächsten Abend fahren. Führt die Fahrt über Mitternacht, muss auch für den folgenden Kalendertag eine gültige Abdeckung bestehen.
Prüft bei Kurzzeitvignetten außerdem, ob die geplante Rückfahrt noch innerhalb des gewählten Gültigkeitszeitraums liegt.
Auf manchen Balkan-Routen fällt zusätzliche Maut an
Für Fahrten Richtung Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina oder Serbien kann je nach gewählter Route neben der Vignette auch Streckenmaut relevant sein.
Solche Abschnitte befinden sich beispielsweise auf der A9 beim Bosruck- und Gleinalmtunnel, auf der A10 beim Tauern- und Katschbergtunnel sowie auf der A11 beim Karawankentunnel.
Auf den jeweiligen Streckenmautabschnitten selbst besteht keine Vignettenpflicht. Für die übrigen vignettenpflichtigen Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte der Reise wird jedoch weiterhin eine gültige Vignette benötigt. Ein Streckenmautticket ersetzt diese daher nicht für die gesamte Fahrt.
Vor der Abfahrt Kennzeichen und Beginn prüfen
Die digitale Vignette ist an das registrierte Kennzeichen gebunden. Kontrolliert deshalb unmittelbar nach dem Kauf das Kennzeichen, den Zulassungsstaat und den Gültigkeitszeitraum auf der Bestätigung.
Über die öffentliche Gültigkeitsabfrage der ASFINAG lässt sich prüfen, ob für das eingegebene Kennzeichen eine digitale Vignette registriert ist und welcher Zeitraum angezeigt wird.
Fahrt erst auf einen vignettenpflichtigen Abschnitt, wenn die Vignette tatsächlich gilt. Für die Reiseplanung zählt der bestätigte Gültigkeitsbeginn – nicht allein der Zeitpunkt, an dem das Geld bezahlt wurde.