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Heizförderung

Heizungsförderung startet am 2. November: Wer Tausende Euro bekommen kann

Heizungsförderung startet am 2. November: Wer Tausende Euro bekommen kann
(Foto: Pexels)
6 Min. Lesezeit |

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen möchte, bekommt eine neue Förderchance: Ab 2. November öffnet der Bund die Aktion „Kesseltausch 2026“ erneut. Je nach Heizsystem sind bis zu 6.000 Euro Grundförderung und zusätzliche Zuschläge möglich. Die Mittel sind begrenzt.

Die Förderung für den Heizungstausch in Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern wird unter geänderten Bedingungen neu aufgelegt. Registrierungen sind ab 2. November 2026 bis längstens 31. Dezember 2026 möglich – allerdings nur, solange Budget vorhanden ist.

Finanziert wird die Neuöffnung aus frei gewordenen Fördermitteln, etwa durch stornierte Projekte oder verfallene Registrierungen. Das zuständige Ministerium erwartet bis Jahresende rund 20 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen in ein neues Heizsystem, nicht die laufenden Heizkosten.

Wie viel Förderung möglich ist

Für einen förderfähigen Nah- oder Fernwärmeanschluss beträgt die Grundförderung bis zu 4.000 Euro. Für eine entsprechende Wärmepumpe sind bis zu 5.000 Euro vorgesehen, für eine Holzzentralheizung mit Pellets, Hackgut oder Stückholz bis zu 6.000 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Zuschläge hinzu: 2.500 Euro für eine gleichzeitig errichtete förderfähige thermische Solaranlage sowie 5.000 Euro für eine entsprechende Tiefenbohrung oder Brunnenerrichtung bei Sole-Wasser- beziehungsweise Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Die Beträge sind keine garantierte Auszahlung für jede Anlage. Technische Eigenschaften können zu Abschlägen führen. Bei der Neuauflage entfällt allerdings die bisherige Begrenzung auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Maßgeblich sind die neuen Pauschalen und Förderbedingungen.

Für welche Häuser die Aktion gilt

Die Förderrunde richtet sich an Privatpersonen mit bestehenden Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern in Österreich. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte sowie Mieter solcher Häuser.

Eine Einkommensprüfung ist nicht vorgesehen. Auch ein Hauptwohnsitz am Förderstandort ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass sich die betreffende Heizungsanlage in Österreich befindet. Ein Haus in Bosnien und Herzegowina, Serbien oder Kroatien fällt deshalb nicht unter diese Förderung.

Der Austausch einer Heizung in einer einzelnen Wohnung eines Gebäudes mit drei oder mehr Wohneinheiten gehört ebenfalls nicht in diese konkrete Förderrunde. Dafür sind die gesonderten Programme und deren aktueller Status zu prüfen.

Welche Heizungen ersetzt werden können

Die Aktion unterstützt den Austausch entsprechender Öl-, Gas-, Kohle- und Koksheizungen sowie Elektrospeicheröfen durch ein förderfähiges klimafreundliches Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung.

Grundsätzlich gilt ein Fernwärmevorrang. Eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung wird gefördert, wenn ein geeigneter Nah- oder Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt laut Förderbedingungen vor, wenn die Investitionskosten der förderfähigen Alternative mindestens 25 Prozent unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen. Die Auswahl des Heizsystems sollte deshalb vor der Bestellung mit der Energieberatung und dem ausführenden Fachbetrieb geklärt werden.

Auch bereits umgesetzte Projekte können berücksichtigt werden

Für die Neuauflage werden ausschließlich Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026 anerkannt. Laut Förder-FAQ ist insbesondere das Lieferdatum des Wärmeerzeugers an den Projektstandort entscheidend.

Eine später ausgestellte Rechnung macht einen früher gelieferten Kessel daher nicht automatisch förderfähig. Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.

Diese Unterlagen braucht ihr für die Registrierung

Wer die Förderung nutzen möchte, sollte bereits jetzt eine Energieberatung organisieren. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Ein Energieausweis ersetzt dieses Dokument nicht.

Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen und muss sich auf den Standort des Heizungstausches beziehen. Zusätzlich werden Angaben zum geplanten Projekt, zu den veranschlagten Kosten und zum ausführenden Unternehmen benötigt.

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online. Zur Identifizierung kann eine aktive ID Austria verwendet oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hochgeladen werden.

Neun Monate für Umsetzung und Antrag

Registrierung und abschließender Förderantrag sind zwei unterschiedliche Schritte. Nach erfolgreicher Registrierung wird das Förderbudget laut Informationsblatt neun Monate reserviert.

Innerhalb dieser Frist muss der Heizungstausch umgesetzt und der vollständige Antrag eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Anlage fertig installiert und abgerechnet sein. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von ihr bezahlt worden sein.

Der 31. Dezember 2026 ist damit der späteste Registrierungstermin dieser Runde. Die individuelle Umsetzungs- und Einreichfrist ergibt sich aus der Registrierung. Wer sich erst später entscheiden möchte, sollte berücksichtigen, dass die Aktion bei ausgeschöpftem Budget schon früher schließen kann.

Welche Kosten trotz Zuschuss bleiben

Die Förderung deckt nicht automatisch die gesamten Investitionskosten. Ein vereinfachtes Beispiel: Kostet ein förderfähiger Wärmepumpentausch 25.000 Euro und werden 5.000 Euro Bundesförderung bewilligt, bleiben zunächst 20.000 Euro selbst zu finanzieren. Mögliche weitere Förderungen sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Die Auszahlung erfolgt erst nach Umsetzung, Prüfung und Genehmigung. Die Investition muss deshalb entsprechend vorfinanziert werden.

Eine Kombination mit Landesförderungen ist grundsätzlich möglich, sofern die Regeln des jeweiligen Bundeslandes dies zulassen. Sämtliche Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen.

Technik und Entsorgung können entscheidend sein

Nicht jede angebotene Wärmepumpe erfüllt automatisch die Voraussetzungen für die volle Förderung. Unter anderem darf die Vorlauftemperatur im Heizkreis 55 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei bestimmten Luft-Wasser-Wärmepumpen kann das verwendete Kältemittel zu einem Förderabschlag von 20 Prozent führen.

Vor der Bestellung sollte deshalb die Förderfähigkeit des konkreten Modells und der geplanten Installation geprüft werden. Die Förderstelle stellt Listen förderfähiger Heizsysteme bereit.

Auch die Entsorgung gehört zur Planung: Fossile Altanlagen müssen entsprechend den Bedingungen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Verkauf oder Weitergabe der alten Heizung sind nicht erlaubt. Kann ein Brennstofftank nicht entsorgt werden, muss er jedenfalls entleert, gereinigt und verplombt werden.

Solarbonus ist keine gewöhnliche PV-Förderung

Der Solarbonus betrifft eine förderfähige thermische Solaranlage zur Wärmeerzeugung, die gleichzeitig mit dem Heizungstausch errichtet wird. Eine gewöhnliche Photovoltaikanlage zur reinen Stromerzeugung fällt nicht darunter.

Auch beim ausführenden Unternehmen gibt es eine wichtige Information: Der Heizungstausch darf laut FAQ von einem ausländischen Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Rechnungen müssen auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein. Alle fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen bleiben einzuhalten. Eigenbauanlagen und Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Wo ihr die Förderung findet

Die Registrierung und sämtliche Unterlagen zur Neuauflage werden über sanierungsoffensive.gv.at bereitgestellt.

Für den 4. Jänner 2027 ist eine weitere Sanierungsoffensive angekündigt. Deren Verfahren und Bedingungen sind von der November-Runde zu unterscheiden. Wer den aktuellen Neustart nutzen möchte, sollte jetzt Energieberatung, Angebot und Finanzierung vorbereiten und vor der Registrierung die geltenden Förderunterlagen prüfen.

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KO KOSMO-Redaktion
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