Vier Tote, eine eingestellte Ermittlung – und ein Gutachten, das die entscheidende Frage neu bewertet.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Bergführerin, die eine Skitourengruppe des Alpenvereins im Großarltal leitete, ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Laut einem beauftragten Sachverständigen war der Lawinenabgang am 19. Jänner nicht vorhersehbar – vier Menschen überlebten das Unglück nicht.
Die Gruppe, bestehend aus sieben Personen, befand sich auf dem Aufstieg Richtung Finsterkopf, als die Lawine auf rund 2.000 Metern Höhe abging und die Tourengeher mitriss. Zu diesem Zeitpunkt galt im Gebiet Lawinenwarnstufe zwei. Ein 58-jähriger Teilnehmer blieb unverletzt und leitete umgehend die Rettungsarbeiten ein.
Kein Sorgfaltsverstoß
Ein von der Staatsanwaltschaft beigezogener Sachverständiger kam zu dem Schluss: „Es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass sich im Großarltal an diesem Tag in diesem Geländeabschnitt eine Lawine löst.“ Darauf aufbauend hielt die Staatsanwaltschaft fest, dass „die staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin keinen Sorgfaltsverstoß begangen“ habe. Die Teilnehmer des Alpenvereins-Kurses verfügten allesamt über eine Ausbildung als Tourengeher.
Gefährlicher Winter
Der vergangene Winter war österreichweit durch ausgeprägte Altschneeprobleme gekennzeichnet, die die Lawinengefahr generell erhöhten. Obwohl bei Warnstufe zwei spontane Abgänge als unwahrscheinlich gelten, ereignete sich rund ein Viertel aller Lawinenunfälle genau bei dieser Gefahrenstufe.
Insgesamt verloren im vergangenen Winter in Österreich 33 Menschen bei Lawinenunfällen ihr Leben.