Ein Bauprojekt im Westjordanland bringt Israel und die EU auf Kollisionskurs – mit Folgen, die weit über die Region hinausreichen.
Die Europäische Union hat Israel aufgefordert, die Ausschreibung für den Bau von mehr als 1.200 Wohneinheiten in der umstrittenen Zone E1 im besetzten Westjordanland zurückzuziehen. Das Siedlungsprojekt E1 – offiziell als „East 1″ bezeichnet – betrifft ein rund zwölf Quadratkilometer großes Gebiet nordöstlich von Ost-Jerusalem, das innerhalb der Gemeindegrenzen der israelischen Großsiedlung Ma’ale Adumim liegt und seit Jahrzehnten zu den sensibelsten Streitpunkten im Nahostkonflikt zählt.
EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas machte in einer auf der Website des Europäischen Auswärtigen Dienstes veröffentlichten Stellungnahme deutlich, dass ein Bau in dieser Zone die Aussichten auf eine Zwei-Staaten-Lösung erheblich verschlechtern würde. Das Westjordanland würde dadurch faktisch in zwei Teile zerschnitten und Ost-Jerusalem vom Rest des palästinensischen Gebiets abgekoppelt. „Die Position der EU ist klar: Israelische Siedlungen im Westjordanland, einschließlich des Gebiets E1, sind nach internationalem Recht illegal. Wir fordern die israelische Regierung auf, die Ausschreibung zurückzuziehen, ihre Pläne für E1 und alle anderen Siedlungserweiterungsprojekte einzustellen und die Verantwortlichen für Siedlergewalt zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärte Kallas.
Geopolitische Brisanz
Die geopolitische Brisanz des Korridors E1 ergibt sich aus mehreren miteinander verknüpften Faktoren. Eine Bebauung würde die territoriale Kontinuität zwischen dem nördlichen und südlichen Westjordanland dauerhaft unterbrechen. Ost-Jerusalem würde durch die Einschließung der Zone vom palästinensischen Kerngebiet abgeschnitten – und damit der Zugang zur angestrebten Hauptstadt eines künftigen palästinensischen Staates massiv eingeschränkt.
Kallas verwies zudem auf die anhaltend angespannte Sicherheitslage im Westjordanland, wo Übergriffe israelischer Siedler auf die palästinensische Bevölkerung ein Rekordniveau erreicht hätten. Die EU nehme zur Kenntnis, dass israelische Staatsanwälte zuletzt gegen einzelne Täter Anklage erhoben hätten. Ungeachtet dessen bekräftigte Kallas das grundsätzliche Bekenntnis der EU zu einer umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedenslösung: „Zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, die friedlich und sicher nebeneinander innerhalb anerkannter Grenzen existieren“ – so die Formel, auf die sich Brüssel weiterhin beruft.
Die Entscheidung der rechtsgerichteten Koalition unter Premierminister Benjamin Netanjahu, das Projekt nun offiziell anzustoßen und Bauangebote einzuholen, wird von Analysten als innenpolitisches Kalkül gewertet: Mit dem Schritt soll die Unterstützung ultranationalistischer Kreise vor den anstehenden Parlamentswahlen gefestigt werden. Dabei reicht die Idee eines Bauprojekts in E1 bis in die Regierungszeit von Jitzchak Rabin im Jahr 1994 zurück – die Umsetzung war jedoch jahrzehntelang aufgrund massiven diplomatischen Drucks aus Washington und Brüssel auf Eis gelegt worden.
Internationale Reaktionen
Die Ausschreibungen lösten umgehend scharfe internationale Reaktionen aus. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Kanada, die Niederlande und Norwegen die Ausschreibungen als „inakzeptabel“ und warnten ausdrücklich vor den Folgen für die territoriale Integrität der Palästinenser sowie vor rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken für beteiligte Bauunternehmen. Auch Ägypten schloss sich der Kritik an und wertete das Vorhaben als Versuch, auf besetztem Gebiet vollendete Tatsachen zu schaffen.
Israelische Regierungsvertreter, darunter Außenminister Gideon Saar, wiesen die internationale Kritik zurück und lehnten „Belehrungen“ von außen ab. Die Siedlungsexpansion wurde als Ausdruck des Rechts des jüdischen Volkes verteidigt, in seiner historischen Heimat zu leben.
Unterdessen droht den Bewohnern der Zone E1 – darunter mehrere Beduinengemeinschaften, namentlich jene des Dorfes Khan al-Ahmar im Westjordanland – im Falle einer Umsetzung des Projekts die vollständige Vertreibung.