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Kreditreform

Handy auf Raten: Diese November-Regeln betreffen auch euren Smartphone-Kauf

Handy auf Raten: Diese November-Regeln betreffen auch euren Smartphone-Kauf
FOTO: EPA
4 Min. Lesezeit |

Null Prozent Zinsen, kleine Monatsrate, neues Smartphone: Was günstig klingt, bleibt eine finanzielle Verpflichtung. Ab 20. November 2026 gelten in Österreich neue Kreditregeln, die auch zinsfreie Handyfinanzierungen erfassen. Worauf Käufer jetzt achten sollten.

Ein neues Handy sofort mitnehmen und über zwei Jahre bezahlen: Solche Angebote gehören bei österreichischen Mobilfunkanbietern zum Alltag. Neben der Tarifgrundgebühr wird jeden Monat ein Betrag für das Smartphone verrechnet. Gerade vor dem Weihnachtsgeschäft lohnt es sich, beide Kosten getrennt anzuschauen.

Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz wird der Schutz auf zusätzliche Kleinkredite und unentgeltliche Finanzierungen ausgeweitet. Damit werden auch Gerätefinanzierungen relevant, bei denen keine Zinsen anfallen.

Warum null Prozent künftig mehr Pflichten bedeuten

Unentgeltliche Finanzierungen waren bisher grundsätzlich vom Verbraucherkreditgesetz ausgenommen. Ab November werden auch diese Modelle einbezogen. Für erfasste Handyfinanzierungen bedeutet das insbesondere Vorgaben zur Information der Käufer und zur Prüfung ihrer Rückzahlungsfähigkeit.

Wie solche Angebote aussehen, zeigen österreichische Anbieter: A1 ermöglicht die Bezahlung des Gerätepreises über 24 monatliche Raten auf der Handyrechnung und bewirbt die Teilzahlung mit null Prozent Zinsen und ohne Zusatzkosten. Magenta weist bei zahlreichen Angeboten eine Anzahlung, monatliche Geräteraten und eine gesonderte Tarifgrundgebühr aus.

Auch ohne Zinsen muss der Gerätepreis vollständig bezahlt werden. Ob das Gesamtangebot günstig ist, zeigt deshalb erst die Rechnung aus Smartphone, Tarif und möglichen Zusatzleistungen.

Nicht jeder Handyvertrag ist ein Kredit

Eine gewöhnliche monatliche Tarifgebühr für Telefonie und Internet wird durch die Reform nicht automatisch zum Verbraucherkredit. Das Gesetz nimmt Verträge über wiederkehrende Dienstleistungen mit entsprechenden laufenden Teilzahlungen ausdrücklich aus.

Anders liegt der Fall grundsätzlich, wenn ein bereits übergebenes Smartphone über längere Zeit abbezahlt wird. Hier wird die Zahlung des Kaufpreises aufgeschoben. Entscheidend ist deshalb die konkrete Vertragsgestaltung – auch wenn Geräte- und Tarifkosten auf derselben Rechnung stehen.

Was bei der Bonitätsprüfung zählt

Bei erfassten Finanzierungen muss vor Vertragsabschluss eingehend geprüft werden, ob die Rückzahlung wahrscheinlich möglich ist. Dabei zählen unter anderem Einkommen, Ausgaben und bestehende finanzielle Verpflichtungen. Die Prüfung muss zur Art, Höhe und Laufzeit der Finanzierung passen.

Umfasst die Bonitätsprüfung eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, können Käufer das Eingreifen eines Menschen verlangen. Dazu gehören verständliche Erläuterungen und die Überprüfung der Bewertung sowie der Kreditentscheidung. Eine Bewilligung der Finanzierung ist damit nicht garantiert.

Das günstigere Handy kann insgesamt mehr kosten

Für die Kaufentscheidung reicht der Blick auf den Gerätepreis nicht. Ein fiktives Beispiel über 24 Monate zeigt den Unterschied: Bei einem Kombiangebot kosten Anzahlung und sämtliche Geräteraten zusammen 600 Euro. Der Tarif kostet monatlich 30 Euro, über zwei Jahre also weitere 720 Euro. Insgesamt ergeben sich 1.320 Euro.

Beim separaten Kauf kostet dasselbe Smartphone in unserem Beispiel 700 Euro. Ein vergleichbarer SIM-only-Tarif um monatlich 15 Euro kommt über 24 Monate auf 360 Euro. Die Gesamtkosten betragen damit 1.060 Euro.

Obwohl das separat gekaufte Smartphone 100 Euro teurer ist, wäre diese Kombination insgesamt 260 Euro günstiger. Das Beispiel unterstellt vergleichbare Tarifleistungen und unveränderte Preise; zusätzliche Entgelte und Rabatte sind nicht berücksichtigt. Es handelt sich nicht um einen Vergleich konkreter Anbieterangebote.

Umgekehrt kann ein tatsächlich günstiges Kombiangebot die bessere Wahl sein. Entscheidend sind die vollständigen Kosten über denselben Zeitraum und Leistungen, die zum eigenen Bedarf passen.

Diese drei Fragen vor Abschluss stellen

Wann endet die Gerätezahlung? Lasst euch Anzahl und Höhe der Raten sowie eine mögliche Schlusszahlung nennen. Die Laufzeit der Gerätefinanzierung und die Mindestvertragsdauer des Mobilfunktarifs solltet ihr getrennt prüfen.

Was zahlt ihr danach weiter? Klärt, welcher monatliche Tarifbetrag nach der letzten Geräterate bleibt und ob gleichzeitig Rabatte auslaufen. Eine pauschale automatische Preissenkung nach 24 Monaten lässt sich nicht für jedes Vertragsmodell versprechen.

Was passiert beim nächsten Gerätewechsel? Fragt vor einer Verlängerung, ob eine neue Bindung beginnt und welche Beträge für das bisherige Smartphone noch offen sind. Ein neues Gerät sollte erst nach einem Blick auf die gesamte neue Zahlungsverpflichtung gewählt werden.

Bestehende Ratenverträge laufen grundsätzlich weiter

Die neuen Vorschriften gelten grundsätzlich für Kreditverträge und Finanzierungen, die ab dem 20. November 2026 abgeschlossen beziehungsweise gewährt werden. Bereits laufende Gerätefinanzierungen werden dadurch nicht pauschal auf die neue Rechtslage umgestellt.

Vor einem neuen Smartphone-Kauf lohnt sich deshalb eine einfache Gesamtrechnung: Anzahlung plus sämtliche Geräteraten, Tarifkosten und zusätzliche Entgelte. Erst diese Summe zeigt, wie viel euch das Angebot tatsächlich kostet.

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KO KOSMO-Redaktion
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