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Jetzt kommt neues Gesetz für Homeoffice!

Jetzt kommt neues Gesetz für Homeoffice!
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Die Landschaft des Arbeitslebens erfährt eine weitere Transformation. Abseits der gewohnten Homeoffice-Umgebung, die seit Beginn der Pandemie in den Berufsalltag vieler Menschen eingezogen ist, schlägt die Bundesregierung ein neues Kapitel in der Geschichte der Telearbeit auf. Das bereits existierende Homeoffice-Gesetz, das seit dem 1. April 2021 Anwendung findet, soll zu einem umfassenderen Telearbeitsgesetz erweitert werden. Geplant ist eine Liberalisierung der Arbeitsorte, die Arbeitnehmern mehr Flexibilität und Freiräume gewähren wird.

Der zukunftsweisende Entwurf des Wirtschaftsministeriums bricht die Ketten zum heimischen Schreibtisch und legalisiert das Arbeiten in öffentlichen Räumlichkeiten wie Cafés, Bibliotheken oder sogar bei Verwandten. Die Regierung signalisiert damit eine Anpassung an das veränderte Bedürfnis der Arbeitnehmer nach diversifizierteren Arbeitsumgebungen und repräsentiert den Geist einer flexiblen Arbeitswelt.

Die Neugestaltung des Gesetzes ist das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen zwischen dem Finanz- und dem Sozialministerium, den Trägern der Unfallversicherung und den Sozialpartnern, einschließlich der Industriellenvereinigung. Der Dialog mündet nun in eine Begutachtungsphase, die bis zum 21. Mai angesetzt ist und allen Beteiligten die Möglichkeit bietet, ihre Ansichten und Anmerkungen einzubringen.

Sicherheit auch außer Haus

Ein wesentlicher Aspekt der Novelle betrifft den Unfallschutz. Dieser soll künftig nicht mehr auf das eigene Zuhause beschränkt sein, sondern auch auf andere Orte ausgeweitet werden, an denen telearbeitende Personen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Ein beruhigender Gedanke für jene, die das Café um die Ecke zu ihrem neuen Büro auserkoren haben.

Die Telearbeit wird nicht nur räumlich, sondern auch steuerlich attraktiver gestaltet. Arbeitnehmer, die sich für die Option des Homeoffice entscheiden, können mit steuerlichen Vorteilen rechnen. Eine Maßnahme, die die Umsetzung dieser Arbeitsform fördern dürfte.

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Vereinbarung erforderlich

Um diese Arbeitsform in Anspruch nehmen zu können, bleibt jedoch eine formelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Grundvoraussetzung. Die neue Gesetzeslage schafft den Rahmen, innerhalb dessen individuelle Absprachen getroffen werden können, um Telearbeit für beide Seiten vorteilhaft zu gestalten.

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KO KOSMO-Redaktion
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