Gebühren am Bankomaten sollen künftig schon vor der Abhebung klar sichtbar sein – gleichzeitig will die EU den Zugang zu Bargeld vor allem in ländlichen Regionen erleichtern.
Die EU arbeitet an neuen Regeln für Zahlungsdienste, die Verbraucher besser vor versteckten Kosten schützen und den Zugang zu Bargeld erleichtern sollen. Rat und Europäisches Parlament erzielten am 27. November 2025 eine vorläufige politische Einigung über das neue Zahlungsdienste-Paket. Der ausgehandelte Kompromisstext wurde 2026 bereits von den zuständigen Gremien bestätigt, endgültig abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht.
Ein Schwerpunkt liegt auf Menschen in ländlichen und abgelegenen Regionen, in denen Bankomaten teilweise schwerer erreichbar sind. Dafür sollen neben klassischen Geldautomaten künftig auch Geschäfte eine zusätzliche Möglichkeit zur Bargeldversorgung bieten können.
Mehr Transparenz
Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft Bankomatgebühren. Vor einer Abhebung müssen künftig alle anfallenden Gebühren sowie der angewendete Wechselkurs klar angezeigt werden – unabhängig davon, wer den Geldautomaten betreibt. Kundinnen und Kunden sollen dadurch vor Abschluss der Transaktion erkennen können, welche Kosten tatsächlich entstehen. Eine allgemeine EU-Obergrenze für Bankomatgebühren sieht die Reform allerdings nicht vor.
Bargeld ohne Kaufzwang
Eine weitere Neuerung soll den Bargeldzugang abseits von Bankomaten erleichtern. Geschäfte sollen künftig Bargeld auszahlen dürfen, ohne dass Kundinnen und Kunden gleichzeitig etwas kaufen müssen. Die Teilnahme bleibt für Händler freiwillig und hängt unter anderem davon ab, ob genügend Bargeld in der Kassa vorhanden ist. Auch bei diesem Service können grundsätzlich Gebühren anfallen, über die Kunden informiert werden müssen.
Für solche Abhebungen ist eine starke Kundenauthentifizierung vorgesehen. Pro Abhebung gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 150 Euro. Mitgliedstaaten dürfen einen niedrigeren Höchstbetrag festlegen, dieser darf nach dem aktuellen Kompromisstext allerdings nicht unter 100 Euro liegen. Zusätzlich können nationale tägliche Abhebungslimits vorgesehen werden.
Die Reform ist politisch weitgehend ausverhandelt, aber noch nicht in Kraft. Erst nach der endgültigen Annahme durch Europäisches Parlament und Rat sowie der anschließenden Veröffentlichung können die neuen Bestimmungen verbindlich werden.