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Subvention

Regierung beschließt weitere Maßnahmen gegen Teuerung

(FOTO: EPA-EFE/MARTIN DIVISEK)
(FOTO: EPA-EFE/MARTIN DIVISEK)

Heute hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen gegen die steigende Inflation und die Teuerungen gesetzt. Das Stromkosten-Ausgleichsgesetz (SAG) und das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) wurden im Ministerrat beschlossen.

Eine weitere Entlastungsmaßnahme soll den Österreichen nun unter die Arme greifen. Der Ministerrat hat mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG) 2022 eine Entlasung für die hohen Strompreise geschaffen. Damit sollen die indirekten CO2-Kosten getilgt werden. Die Förderungen können von Unternehmen beantrag werden, die im Jahr 2022 indirekte CO2-Kosten zu tragen hatten. Zudem muss der Betrieb nachweisen, dass er in einer oder mehreren Anlagen Produkte wie etwa Lederbekleidung, Holz, Papier, Stahl, Kupfer, Aluminium oder Chemikalien herstellt.

Dabei können Antrage nur gestellt werden, wenn der Verbrauch über 1 GWh liegt. Der Antragszeitraum startet am 01.Jänner des kommenden Jahres und endet am 30. Juni 2023. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH.

Klimaneutral bis 2040

Im Zuge der Klimaneutralität wurde ein Ausstiegsplan für fossile Energieträger in der Raumwärme vereinbart. Dabei sieht man das Problem in den 530.000 noch immer aktiven privaten Ölheizungen in Österreich. Auch in Dienstleistungsgebäuden werden noch 100.000 solcher Ölheizungen betrieben. Zusätzlich bezieht sich das Gesetz auch auf 1,25 Millionen Gasheizungsanlagen, die in Betrieb sind.

Die Klimaneutralität soll Österreich auch helfen, nicht mehr von russischem Gas anhängig zu sein. So bestätigt auch Klimaministerin Leonore Gewessler: „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns brutal vor Augen geführt, wie angreifbar unsere Energieversorgung ist. Die Antwort darauf kann nur lauten: Raus aus russischem Gas. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz machen wir einen weiteren großen Schritt auf diesem Weg.“

Der Ministerrat hat konkret beschlossen, alle fossilen – feste und flüssige – Heizsysteme, die mit Kohle oder Öl betrieben werden, sollen bis 2035 beziehungsweise 2040 abgeschafft werden. Ab 2023 dürfen keine fossilen Heizsysteme mehr in Neubauten integriert werden. Nicht zuletzt beinhaltet der Entwurf auch ein Umstellungsgebot von fossilen, dezentralen Heizungsanlagen auf zentrale, nicht für fossile Brennstoffe geeignete Heizungsanlagen. Hier bedarf es einer intensiven Einbindung der Bundesländer.

Quelle: Bundeskanzleramt